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Gleichstellungsbeauftragte

Eine Gleichstellungsbeauftragte ist in der Bundesrepublik Deutschland eine Person oder eine Stelle innerhalb einer Behörde, einer
sozialen Einrichtung, einer Gemeinde oder eines Unternehmens, die sich mit der Förderung und Durchsetzung der Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern befasst und für die jeweilige Institution oder das jeweilige Unternehmen interne Aufgaben wahrnimmt. 


Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die Rechte von Frauen ein, d.h.

  • für den Grundsatz der Verfassung, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind.
  • für die Chancengleichheit von Männern und Frauen im Beruf.
  • für Lebensbedingungen, die nicht zur Benachteiligung von Frauen im Beruf führen.   
  • die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte stellt Kontakt zu Institutionen und Verbänden her und trägt Sorge dafür, dass die
    Verwaltung und die politischen Gremien der Gemeinde Uplengen bei all ihren Entscheidungen Gleichstellungsgesichtspunkte berücksichtigen.

Wenden Sie sich an die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte,

  • wenn Sie Informationen und Auskünfte möchten
  • wenn Ihnen oder anderen Benachteiligungen von Frauen aufgefallen sind
  • wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Rechte benötigen
  • wenn Sie Kritik anzumelden haben oder konstruktive Vorschläge einbringen möchten
  • wenn Sie Kontakt mit Frauenorganisationen aufnehmen möchten
  • oder Sie die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftrage einfach kennenlernen möchten.

 Ihre Fragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.