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Schiedsamt

Welche Bedeutung hat das Schiedsamt?

Das Amt des Schiedsmannes oder der Schiedsfrau ist in den Gemeinden ein Ehrenamt. Es ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe und dient der Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Der/die Amtsinhaber/in soll dabei Streitigkeiten schlichten und die oft mit Verfahren überhäuften Gerichte entlasten.

Angerufen werden kann die Schiedsperson insbesondere in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Dazu zählen unter anderem Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ansprüche auf Schadenersatz oder andere Geld- oder Sachansprüche.

Aber auch in Strafsachen wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder Beleidigungen kann die Schiedsperson tätig werden.

Ist die Schiedsverhandlung nicht erfolgreich, bleibt in der Regel nur noch der Weg zum Gericht.

Für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr erhoben.


Broschüre “Tipps für Nachbarn“