Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Instrument zur Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb der Gemeinde. Geregelt ist die Bauleitplanung durch das Baugesetzbuch (BauGB), die Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) als ergänzende Vorschriften.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sowie die Satzungen für den Innen- und Außenbereich nach § 34 und § 35 BauGB.
Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.