Bauleitpläne im Verfahren
In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:
a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ mit Aufhebung des gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in
der Ortschaft Stapel
- mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
- mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“
- mit Aufhebung des gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr.
9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel
hier:
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ in der Ortschaft Stapel und mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung durchzuführen. Die Beschlüsse wurden am 09.08.2024 bekannt gemacht.
Außerdem wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.03.2024 die Aufhebung des nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO und mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO wurde bereits einmal aufgestellt und am 31.08.2023 rechtsverbindlich. Da § 13b Baugesetzbuch wegen fehlender EU-Rechtskonformität aufgehoben wurde, wurde der Aufhebungsbeschluss des nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel gefasst. Es wird nunmehr parzellengleich noch einmal der Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt.
Die südlichen Teilflächen liegen in dem Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“. Für diesen Bereich ist daher eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ erforderlich.
In seiner Sitzung am 13.02.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur unter a) und b) angegebenen Bauleitplanung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9.12 umfasst die Flurstücke 45/2, 46/1, 43/13 und 43/17 der Flur 1, Gemarkung Stapel, und liegt östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“ (K 46) in der Ortschaft Stapel. Dabei umfasst die 66. Änderung des Flächennutzungsplans nur die südlichen Teilflächen.
Geltungsbereich 66. Änderung Flächennutzungsplan
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“
Inhalt der Planung ist die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan sowie die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bebauungsplan, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen zu schaffen.
Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.
Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht, da die Kompensation der Eingriffe nur teilweise innerhalb des Plangebietes erfolgen kann. Die Ersatzmaßnahmen sind auf dem Flurstück 19, Flur 12, Gemarkung Jübberde (zwischen Hollener Ehe und „Hollener Straße“ gelegen) vorgesehen.
Die Lage der Kompensationsfläche ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszug:
Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen, Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
03. März 2025 bis 04. April 2025 (jeweils einschließlich)
zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.
Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.
Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:
Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen
Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer
Gutachten und Untersuchungen:
- Bodenschutzkonzept/Bodenfunktionsbewertung
- Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Biologische Bestandserfassung hinsichtlich Brutvögel und Fledermäuse
- Lärmschutzgutachten
Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, Wallhecken als geschützte Landschaftsbestandteile, Kompensation, Schutzgut Tiere, Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich möglicher Geruchs-Immissionen, Schallemissionen, Straßenrecht, zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen
- Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich Geruch
- Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege
- Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser
- NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
- LBEG- Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden
- Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:
1. Schutzgut Mensch
- Informationen zu Wohnumfeld und Naherholungswert
2. Schutzgut Pflanzen/Biotope
- Informationen zu geschützten Landschaftsbestandteilen (Wallhecken), Gehölzstreifen
3. Schutzgut Tiere
- Informationen bzgl. Lebensräume für Brutvögel und Fledermäuse, artenschutzrechtliche Prüfung
4. Schutzgut Fläche
- Informationen zum Flächenverbrauch von Intensivgrünland- und Ziergartenflächen für die Wohnbauentwicklung
5. Schutzgut Boden
- Auswertung des NIBIS Kartenservers
- Auswertung bodenkundlicher Netzdiagramme
- Ergebnisse Bodenfunktionsbewertung
6. Schutzgut Wasser
- Informationen zum Grundwasser und Oberflächengewässer
7. Schutzgut Luft/Klima
-Informationen zum Klima
8. Schutzgut Landschaft
- Auswirkungen auf das Landschaftsbild
9. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- Im Planbereich sind keine Kultur- oder sonstige Sachgüter bekannt
10. Schutzgut Biologische Vielfalt
- Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem
11. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander
- Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der 66. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihe Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.
Uplengen, den 18.02.2025
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 26.09.2012 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde gefasst. Der Beschluss wurde am 19.01.2023 bekannt gemacht. Hier wurde versehentlich auf einen Ratsbeschluss vom 11.09.2012 verwiesen, hierbei handelt es sich um das Datum der Sitzung des Bau- und Siedlungsausschusses.
In seiner Sitzung am 13.02.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde nebst Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt an der „Rudolf-Diesel-Straße“ und grenzt an seiner westlichen Seite an das Bebauungsplangebiet Nr. 11.3 „Industrie- und Gewerbegebiet Kürvenweg“, nördlich wird es vom „Kürvenweg“ begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,03 ha und umfasst die Flurstücke 17/1, 18, 19/1 und 19/2 der Flur 15 Gemarkung Jübberde. Es ist eine Ausweisung von Gewerbegebieten und eingeschränkten Industriegebieten vorgesehen.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Für die Kompensationsmaßnahmen sind Flächen in der Ortschaft Jübberde, Flur 12, Flurstücke 20, 21 und 22 (zwischen Hollener Ehe und „Hollener Straße“) sowie eine Fläche in der Ortschaft Neufirrel, Flur 2, Flurstück 82/57 (zwischen „Neufirreler Straße“ und „Schoollandsweg“) vorgesehen.
Die Lage der Kompensationsflächen ergibt sich aus den nachfolgenden Kartenauszügen:
Gemarkung Jübberde, Flur 12, Flurstücke 20, 21, 22
Gemarkung Neufirrel, Flur 2, Flurstück 82/57
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ nebst Begründung inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
03. März 2025 bis 04. April 2025 (einschließlich)
zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.
Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.
Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:
Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen
Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer
Gutachten und Untersuchungen:
- Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11.9 vom 26.09.2022
- Bodenschutzkonzept vom 20.11.2024
- Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer v. 29.11.2024
- Nachtrag zum Schalltechnischen Gutachten zur Berücksichtigung von Windenergieanlagen v. 16.01.2025
Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, Kompensation, Schutzgut Tiere, Schutzgut Pflanzen, Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich Lärmes, zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen.
- Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich möglicher Geruchsimmissionen
- Ostfriesische Landschaft zu archäologischen Kulturdenkmalen
- Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser
- NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
- LBEG - Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden
- Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, mit Hinweisen zu Baugrund bzw. Baugrundverhältnissen
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:
1. Schutzgut Mensch
Informationen zu Gesundheit, Emissionen, Immissionen
2. Schutzgut Pflanzen
Bewertung der Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen
3. Schutzgut Tiere
Informationen zum Vorkommen von Fledermäusen, Brutvögel und Amphibien
4. Schutzgut Biologische Vielfalt
Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem
5. Schutzgut Boden und Fläche
Informationen zum Bodentyp, zur Bodenbelastung und Bodenfunktion
6. Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und Oberflächengewässer
7. Schutzgut Klima und Luft
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft
8. Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
9. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Informationen über Wallhecken als bedeutendes Kulturgut
10. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander
Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.
Uplengen, den 18.02.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 64. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
hier: - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 64. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
hier:
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 13.12.2022 und 14.12.2023 den Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) BauGB gefasst. Die Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist am 10.05.2024 erfolgt. Hier wurde versehentlich als Datum des Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlusses der 06.03.2024 angegeben.
In seiner Sitzung am 24.10.2024 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84(3) NBauO zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich am „Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander südöstlich des Badesees.
Die Geltungsbereiche der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ sind identisch und aus dem untenstehenden Kartenauszug ersichtlich:
Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück 19/1, Flur 15 der Gemarkung Großsander. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ ist identisch mit der Abgrenzung der 64. Änderung des Flächennutzungsplans. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen zu schaffen. Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.
Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Für die Kompensationsmaßnahmen sind Flächen in der Ortschaft Großoldendorf, Flurstücke 12/6, 13/4, 13/3 der Flur 9 sowie eine Fläche in der Ortschaft Stapel, Flur 4, Flurstück 30/5 vorgesehen. Bei der Fläche in der Ortschaft Stapel handelt es sich um die ehemalige Kläranlage Stapel, die zurückgebaut und entsiegelt wurde.
Die Lage der Kompensationsflächen ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszügen:
Die Fläche befindet sich östlich der Neufirreler Straße.
ehemalige Kläranlage Stapel
Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
10. Februar 2025 bis 14. März 2025 (jeweils einschließlich)
zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.
Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.
Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:
Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen
Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer
Gutachten und Untersuchungen:
- Lärmschutzgutachten zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 2.4 „Sanddobben-/Winterboensweg“ vom 09.06.1999
- Potenzialansprache Brutvögel und Fledermäuse
Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen,
Kompensation, Schutzgut Tiere,
Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich des Geruchs und Lärms,
zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen.
- Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich möglicher Geruchsimmissionen
- Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege
- Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser
- NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
- LBEG- Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden
- Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, mit Hinweisen zu Baugrund bzw. Baugrundverhältnissen
Umweltbericht zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:
1. Schutzgut Boden
Informationen zum Bodentyp, zur Bodenbelastung und Bodenfunktion
2. Schutzgut Fläche
Informationen zum Flächenverbrauch von Grünlandackerflächen
3. Schutzgut Wasser
Informationen hinsichtlich der Grundwassersituation
4. Schutzgut Fläche
Informationen zum Flächenverbrauch von Grünlandackerflächen
5. Schutzgut Luft/Klima
Informationen zum Klima, Klimatop-Typ
6. Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
7. Schutzgut Mensch
-Informationen zu Gesundheit, Emissionen, Immissionen
8. Schutzgut Tiere
Informationen zum Vorkommen von Fledermäusen und Brutvögel
9. Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
10. Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.
11. Schutzgut Biologische Vielfalt
Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem
12. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander
Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Im Rahmen der 64. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.
Uplengen, den 28.01.2025
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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Hinweisbekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 1.8 "Feuerwehrstandort Uplengen West"
Hinweisbekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und liegt südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“. Inhalt der Planung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgebäudes in diesem Bereich.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:
Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des BauGB über das Inkrafttreten der vorstehend näher bezeichneten Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 22 vom 29.11.2024 erfolgt.
Auf die Veröffentlichung weise ich hin.
Uplengen, den 09.12.2024
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
Hinweisbekanntmachung
61. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 12.2 "Östlich der Schulstraße" in der Ortschaft Bühren
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
a) 61. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Bebauungsplan Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
Zu a)
Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 24.10.2024 beschlossene 61. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-1557/23 arg- am 25.11.2024 genehmigt.
Zu b)
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 24.10.2024 den Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 61. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO umfasst die Flurstücke 6/1 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/2 Flur 13, Gemarkung Bühren, und liegt östlich der „Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren.
Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 22 vom 29.11.2024 erfolgt. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.
Uplengen, den 05.12.2024
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
Hinweisbekanntmachung
60. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
60. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 13.06.2024 beschlossene 60. Änderung des Flächennutzungsplanes unter dem Aktenzeichen III/61.11-1046/23 arg am 27.08.2024 genehmigt.
Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und liegt südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“. Inhalt der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.
Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:
Die Veröffentlichung der Genehmigung ist im Amtsblatt für den Landkreis Leer Nr. 17 vom 13.09.2024 erfolgt. Hierauf wird hingewiesen.
Uplengen, den 23.09.2024
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht