Inhalt

Bauleitpläne im Verfahren

In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:

Bekanntmachung
58. Änderung des Flächennutzungsplanes Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Uplengen
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 23. Juli 2019 beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB einen sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie mit Steuerungswirkung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aufzustellen. Die Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist am 25.Juli 2019 erfolgt.

Der räumliche Geltungsbereich der 58. Änderung des Flächennutzungsplans - sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ – umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Uplengen. Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist die Darstellung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Gemeindegebiet. Die in den Planentwürfen vorgesehenen Vorranggebiete befinden sich in den Bereichen Kleinoldendorf, Bühren-Spols, Kleinsander, Südgeorgsfehn, an der A 28 (nahe der Ihausener Straße), Bühren-Großsander, Meinersfehn, Oltmannsfehn und Hollriede. Mit der Darstellung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen soll gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Errichtung von Windenergieanlagen i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im übrigen Gemeindegebiet ausgeschlossen werden.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 05. Juli 2022 den Entwürfen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans in der damaligen Fassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Auslegung fand danach in der Zeit vom 18. Juli 2022 bis zum 02. September 2022 statt. Im Nachgang wurden die Entwürfe zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans geändert. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 20. März 2023 den geänderten Entwürfen zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die (erneute) öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die geänderten Entwürfe zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans – sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ – liegen nebst Begründung (Teil I), Umweltbericht (Teil II der Begründung) und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

08. Mai 2023 bis 07. Juni 2023 (einschließlich)

gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 11, während der Dienststunden öffentlich aus.  Die Unterlagen können während dieser Zeit eingesehen werden. Es wird um vorherige telefonische Anmeldung unter 04956 / 9117 - 74 gebeten.

Außerdem können die Entwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://kombox.kdo.de/tausch/index.php/s/EiFDLcLW4d67XPd

Passwort: UplengenFNP58

und gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen

https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 11, eingesehen werden.

Es sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen / Schutzgütern verfügbar:

  • Schutzgut Mensch: insbesondere Informationen zum Immissionsschutz (Schall, Schatten, Vibration), zur optisch bedrängenden Wirkung und zur Erholungsfunktion des Außenbereichs (Tourismus)
  • Schutzgut Pflanzen: insbesondere Informationen zu Biotoptypen und geschützten Landschaftsbestandteilen (Wallhecken)
  • Schutzgut Tiere: insbesondereInformationen zu Brut- und Gastvögeln, Fledermäusen und sonstiger Fauna (insbesondere avifaunistische Fachbeiträge und ein Artenschutzkonzept zum Repowering im Bereich Südgeorgsfehn)
  • Schutzgüter Boden und Fläche: insbesondere InformationenzurAuswertung des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS) und zur Bodenkarte des Landes Niedersachsen (BK50), zu Auswirkungen auf Moorböden sowie zum möglichen Flächenverbrauch
  • Schutzgut Wasser: insbesondere Informationen zu Oberflächengewässern und dem Schutz desGrundwasserhaushalts (insbesondere zum Wasserschutzgebiet im Bereich Kleinoldendorf)
  • Schutzgut Luft: insbesondere zu Luftverunreinigungen
  • Schutzgut Klima: insbesondere Informationen zu kleinklimatischen Veränderungen in der Umgebung von Windenergieanlagen und großräumliche Auswirkungen
  • Schutzgut Landschaft: insbesondere Informationen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild (insbesondere zu Moorlandschaften)
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: insbesondere Informationen zum Denkmalschutz
  • Schutzgut Biologische Vielfalt

Die Auswirkungen der Planung auf die genannten Schutzgüter werden im Umweltbericht (Teil II der Begründung) zum Entwurf der 58. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Uplengen im Rahmen der Umweltprüfung beschrieben und im Ergebnis zusammengefasst. Der Umweltbericht thematisiert des Weiteren die Wechselwirkung der Schutzgüter untereinander, kumulierende Wirkungen, die artenschutzrechtliche Prüfung, Vermeidungs- / Minimierungsmaßnahmen und eine Prognose des Kompensationsbedarfs.

Weitere verfügbare umweltbezogene Informationen zu den o. g. Themen / Schutzgütern ergeben sich u. a. aus folgenden Planunterlagen und Stellungnahmen:

  • Standortpotenzialstudie für Windenergie im Gebiet der Gemeinde Uplengen, Diekmann • Mosebach & Partner, Stand Februar 2023
  • Landschaftsplan der Gemeinde Uplengen, Stand 2001
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Fachbehörden / Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. § 4 Abs. 1 BauGB.
  • Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von Fachbehörden / Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB.

Neben den o. g. Themen / Schutzgütern werden in diesen Stellungnahmen insbesondere die raumordnungsrechtlichen Vorgaben, Flugkorridore und Auswirkungen auf Radaranlagen, im Boden verborgene Kampfmittel, Telekommunikations- und Versorgungsleitungen, (fern-)straßenrechtliche Vorgaben und der erforderliche Brandschutz thematisiert.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Uplengen, Zimmer 11, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, abgegeben werden. Eine bestimmte gesetzliche Schriftform ist für die Abgabe der Stellungnahmen nicht vorgesehen, so dass diese z. B. auch per Fax oder in elektronischer Form per E-Mail übermittelt werden können.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur o. a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Dies gilt gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB, sofern die Gemeinde Uplengen den Inhalt der nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zur 58. Änderung des Flächennutzungsplans – sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ – wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Bezug auf das Datenschutzrecht weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel über alle eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden wird. Bei der Verarbeitung der Stellungnahme beachtet die Gemeinde die Vorgaben der DSGVO und der einschlägigen Datenschutzgesetze. Soll eine Stellungnahme bei der Verarbeitung durch die Gemeinde insgesamt vertraulich behandelt werden, wird um eindeutigen Vermerk in der Stellungnahme gebeten. Soweit eine Veröffentlichung der Stellungnahmen im weiteren Verfahren - z. B. im Rahmen einer erneuten Auslegung der Planunterlagen - stattfindet, werden die in den Stellungnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten grundsätzlich anonymisiert.

Bei Fragen zur Form oder zur Verarbeitung der Stellungnahmen erteilt die Gemeinde Auskunft: 04956/ 9117 74.

Uplengen, den 28. April 2023

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht

Bekanntmachung
a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 10. Mai bis 26. Mai 2023

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf

hier:  Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf durchzuführen. Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ort­schaft Großoldendorf gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet der vorgenannten Bauleitplanung zu a) und b) umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und befindet sich südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“.

Beabsichtigt ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

                                             10. Mai 2023 bis 26. Mai 2023 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB

https://uvp.niedersachsen.de  eingesehen werden.

Uplengen, den 26.04.2023

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht

Amtliche Bekanntmachung
a) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 „Zur Gaste“ in der Ortschaft Hollen mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
hier: Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Amtliche Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 „Zur Gaste“ in der Ortschaft Hollen mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO

b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO

hier: Bekanntmachung der  Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner  Sitzung am 13.12.2022 die Beschlüsse zur Aufstellung der unter a) und b) bezeichneten Bebauungspläne gefasst.

Zu a)

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 16/1 der Flur 17, Gemarkung Hollen, und befindet sich westlich der Gemeindestraße „Zur Gaste“ und gegenüber des Bebauungsplangebietes „Am Steenkampenweg“ in der Ortschaft Hollen.

 Der Geltungsbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt:


Zu b)

Das Plangebiet umfasst eine Teilfläche aus dem Flurstück 19 der Flur 15, Gemarkung Großsander und ist direkt am „Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander gelegen.

Der Geltungsbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt:


Die Aufstellung der vorgenannten Bebauungspläne erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Geplant ist in beiden Bereichen jeweils die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes.

Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gemacht.

Uplengen, den 15.12.2022

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht