Inhalt

Bauleitpläne im Verfahren

In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:

61. Änderung des Flächennutzungsplanes und 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 61. Änderung des Flächennutzungsplanes

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO

hier:
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 07.10.2021 und 06.06.2023 den Beschluss zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) BauGB gefasst. Die Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist am 29.06.2023 erfolgt.

In seiner Sitzung am 14.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt östlich der Schulstraße in der Ortschaft Bühren. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 6/1 und 6/2 teilweise in der Flur 13, Gemarkung Bühren.

Die Geltungsbereiche der 61. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren sind identisch und im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt:



Die 61. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück 6/1 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/2, Flur 13 der Gemarkung Bühren. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ ist identisch mit der Abgrenzung der 61. Änderung des Flächennutzungsplans. Geplant ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes (WR). Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht, da die Kompensation der Eingriffe nur teilweise innerhalb des Plangebietes erfolgen kann. Die Ersatzmaßnahmen sind auf dem Flurstück 93, Flur 15, Gemarkung Selverde vorgesehen.

Die Lage der Kompensationsfläche ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszug:



Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

29. Januar 2024 bis 01. März 2024 (einschließlich)

zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/  und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen

Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer

Gutachten und Untersuchungen:

-           Historische Erkundung zum Boden

-           Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hinsichtlich Geruch

-           Biologische Bestandserfassung hinsichtlich Brutvögel und Fledermäuse

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

-           Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, Wallhecken als geschützte Landschaftsbestandteile, Kompensation, Schutzgut Tiere, Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen möglicher Geruchsimmissionen, zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen.

-           Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich Geruchsimmissionen

-           Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege

-           Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser

-           NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

-           LBEG- Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden

-           Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

1.  Schutzgut Mensch

    - Informationen zu Wohnumfeld und Naherholungswert

2.  Schutzgut Pflanzen/Biotope

    - Informationen zu geschützten Landschaftsbestandteilen (Wallhecken), Bäume

3.  Schutzgut Tiere

     - Informationen bzgl. Lebensräume für Brutvögel und Fledermäuse, artenschutzrechtliche Prüfung

4.  Schutzgut Fläche

    -  Informationen zum Flächenverbrauch von Grünlandackerflächen

5.  Schutzgut Boden

    - Auswertung des NIBIS Kartenservers

    - Auswertung bodenkundlicher Netzdiagramme

6.  Schutzgut Wasser

    - Informationen hinsichtlich der Grundwassersituation

7.  Schutzgut Luft/Klima

    -Informationen zum Klima

8.  Schutzgut Landschaft

     - Auswirkungen auf das Landschaftsbild

9.  Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

    - Informationen zum Denkmalschutz

10. Schutzgut Biologische Vielfalt

    - Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem

11. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander

     - Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Uplengen, den 17.01.2024

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht


60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf und 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf

- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 den Beschluss zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie am 13.07.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf gefasst. Die Beschlüsse wurden am 27.04.2023 bekannt gemacht.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Entwürfen zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ort­schaft Großoldendorf zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet der vorgenannten Bauleitplanung zu a) und b) umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und befindet sich südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“.

Die Geltungsbereiche der 60. Flächennutzungsplanänderung sowie des Bebauungsplanes Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ sind identisch und im untenstehenden Kartenauszug dargestellt:


Inhalt der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Die Gemeinde Uplengen plant in diesem Bereich den neuen Feuerwehrstandort für die Feuerwehr Uplengen-West.

Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Die Ersatzmaßnahmen sind auf dem Flurstück 239/32, Flur 5, Gemarkung Remels vorgesehen. Das Flurstück hat eine Gesamtgröße von 1,7969 ha. Auf einer Teilfläche von 1,3799 ha war bereits Wald vorhanden, der Rest ist durch weitere Gehölzpflanzungen ergänzt worden und dient als Kompensationsfläche. Von dieser Fläche stehen 0,0631 ha zur Verfügung, die hier zur Anrechnung gebracht werden. Durch den dauerhaften Bestand mit Gehölzen kann sich der Boden an diesem Standort naturnah entwickeln.

Die Lage der Kompensationsfläche ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszug:

Flurstück 239/32, Flur 5, Gemarkung Remels



Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

29. Januar 2024 bis 01. März 2024 (einschließlich)

öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10 während der Dienststunden aus.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/  und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter

https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 eingesehen werden.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landschaftsrahmenplan (LRP 2021)

Gutachten und Untersuchungen:

-       Schalltechnische Immissionsprognose hinsichtlich Lärm

-       Baugrundbericht

-       Fledermaus- und Quartiererfassung

-       Biotoptypenkartierung

-       Brutvogelerfassung

 

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB:

-       Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen insbesondere zum Artenschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, zum Immissionsschutz hinsichtlich Lärm, zu wasserrechtlichen Belangen, zum Denkmalschutz, zu planerischen Belangen

-       LGLN, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung

-       NLWKN zur Oberflächenentwässerung und Löschwasserversorgung

-       Sielacht Stickhausen zu Oberflächenwasser und Abstände zu Gewässern

-       Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege

-       LBEG - Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Landwirtschaftskammer zu immissionsrechtlichen Aspekten hinsichtlich Geruch

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

1. Schutzgut Mensch

Gesundheit, Emissionen, Immissionen

2. Schutzgut Tiere

Informationen zu Brutvögeln und Fledermäuse, artenschutzrechtliche Prüfung

3. Schutzgut Boden

Auswertung des NIBIS Kartenservers

Informationen zu Bodenverhältnissen

4. Schutzgut Wasser

Auswirkung auf den Grundwasserhaushalt und Oberflächengewässer

5. Schutzgut Luft/Klima

Auswirkungen im Hinblick auf Luftverunreinigung bzw. -veränderung

6. Schutzgut Landschaft

Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Uplengen, den 17. Januar 2024

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht



    Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
    58. Änderung des Flächennutzungsplanes  
    Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)

    Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 26.09.2023 beschlossene 58. Änderung des Flächennutzungsplanes unter dem Aktenzeichen III/61.2-2.661/23-mü am 18.12.2023 genehmigt.

    Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

    Der räumliche Geltungsbereich der 58. Änderung des Flächennutzungsplans – sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ – umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Uplengen. Ziel des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ ist die Darstellung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Gemeindegebiet. Die vorgesehenen Vorranggebiete befinden sich in den Gemarkungen Kleinoldendorf, Bühren-Spols, Kleinsander, Remels, Südgeorgsfehn, an der A 28 (nahe der Ihausener Straße), Bühren-Großsander, Meinersfehn, Jübberde und Oltmannsfehn. Der Geltungsbereich ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich:

    Mit der Darstellung dieser Vorranggebiete für Windenergieanlagen ist die Errichtung von Windenergieanlagen i. S. des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im übrigen Gemeindegebiet nach Maßgabe des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ausgeschlossen.

    Die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gem. § 6 Abs. 5 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam. Jedermann kann ab sofort die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes und seine Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, 26670 Uplengen-Remels, Alter Postweg 113, Zimmer 10, während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Flächennutzungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass

    1.  eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften

    2.  eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

    3.  nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

    gemäß § 215 Abs. 1 BauGB dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Uplengen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der Hinweis gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

    Die Veröffentlichung der Genehmigung ist im elektronischen Amtsblatt für den Landkreis Leer (www.landkreis-leer.de/amtsblatt)  Nr. 24 vom 29.12.2023 erfolgt. Hierauf wird hingewiesen.

    Uplengen, den 30.12.2023

    Gemeinde Uplengen

    Der Bürgermeister
    Heinz Trauernicht