Inhalt


Bauleitpläne im Verfahren

In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:

a) 62. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.59 "Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße" in Remels

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Remels

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ortschaft Remels

hier:  Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Remels durchzuführen.

Außerdem hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen in seinen Sitzungen am 07.10.2021 und 05.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ortschaft Remels gefasst. Die Beschlüsse wurden am 10.05.2024 bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 03.12.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ortschaft Remels nebst Begründungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet der vorgenannten Bauleitplanung zu a) und b) umfasst das Flurstück 70/4 der Flur 9 und die Flurstücke 113/3, 114/4, 113/2, 116/3, 118/3 und 117/4 der Flur 15 Gemarkung Remels und hat eine Größe von 3,7707 ha. Es grenzt an das vorhandene Bebauungsplangebiet Nr. 8.53 „Südlich der Schleusenstraße“ an.

Für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W) geplant.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geplant. Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Der Geltungsbereich der vorgenann­ten Bauleitplanungen ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich:


Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Für die Kompensationsmaßnahmen sind Flächen in der Ortschaft Großoldendorf, Flur 3, Flurstücke 58/2 und 59/2 (zwischen „Firreler Straße“ und „Im Torfmoor“) mit einer Gesamtgröße von 1,5918 ha vorgesehen. Hier sollen intensiv genutzte Flächen aufgewertet werden.

Außerdem ist die Anrechnung einer Anpflanzungsfläche von 0,3071 ha in der Ortschaft Großsander, Flur 13, Flurstück 7 (im Kreuzungsbereich „Ihausener Straße“ und „Milbenweg“) vorgesehen.

Die Lage der Kompensationsflächen ergibt sich aus den nachfolgenden Kartenauszügen:


Gemarkung Großoldendorf, Flur 3, Flurstücke 58/2 und 59/2


Gemarkung Großsander, Flur 13, Flurstück 7

Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ nebst Begründungen inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegen­den umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

09. Februar 2026 bis 11. März 2026 (einschließlich)

ins Internet wie folgt eingestellt: 

Auf der Website der Gemeinde Uplengen:

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und im niedersächsischen UVP-Portal als zentralem Internetportal des Bundeslandes:

https://uvp.niedersachsen.de/

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen die vorgenannten Unterlagen zum Entwurf der Bauleitplanung bei der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der regulären Öffnungszeiten (Mo.- Fr. von 8.00 bis 12.00, sowie Di. von 14.00 bis 16.00 und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme im oben angegebenen Zeitraum öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen

Landschaftsrahmenplan (Entwurf 2020) für den Landkreis Leer

Gutachten und Untersuchungen:

  • Brutvogelerfassung vom Dezember 2022
  • Fledermaus- und Quartiererfassung vom 10.01.2023
  • Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept vom Juni 2025

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

-           Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, 

zu Immissionsschutz­rechtlichen Belangen hinsichtlich Geruch, zu abfall- und bodenrechtlichen Belangen, zu bodendenkmalpflegerischen Belangen, zu planungs­rechtlichen Belangen, zu wasserrechtlichen Belangen

-           Sielacht Stickhausen zu Oberflächenwasser und Kompensation

-           Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, mit Hinweisen zu Baugrund bzw.  

             Baugrundverhältnissen

-           NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

-           Ostfriesische Landschaft zu archäologischen Kulturdenkmalen

-           Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich  

             möglicher Geruchsimmissionen, Kompensation

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

1.   Schutzgut Mensch

      Informationen zu Gesundheit, Emissionen, Immissionen

2.   Schutzgut Pflanzen

      Bewertung der Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen

3.   Schutzgut Tiere

      Informationen zum Vorkommen von Fledermäusen, Brutvögel und Amphibien

4.   Schutzgut Boden und Fläche

      Informationen zum Bodentyp, zur Bodenbelastung und Bodenfunktion

5.   Schutzgut Wasser

      Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und Oberflächengewässer

6.   Schutzgut Klima und Luft

      Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft

7.   Schutzgut Landschaft

      Auswirkungen auf das Landschaftsbild

8.   Schutzgut Biologische Vielfalt

      Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem

9. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander

      Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schrift­lich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplan­verfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellung­nahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschrän­kungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf dersel­ben eindeutig zu vermerken.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entneh­men Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplan­verfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.

Uplengen, den 30.01.2026

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht

Dokumente:

Aufhebungssatzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14.1 "Windpark Südgeorgsfehn"
Auslegung vom 12.01.2026 bis 04.02.2026 

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1

„Windpark Südgeorgsfehn“ (Aufhebungssatzung) in der Ortschaft Südgeorgsfehn

hier:
Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ in der Ortschaft Südgeorgsfehn gefasst.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Gemeinde Uplengen, nordwestlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Apen.

Die Aufhebungssatzung umfasst den vollständigen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich:


Planungsanlass ist ein Ersetzen der vorhandenen Windenergieanlagen durch neue leistungsfähigere Anlagen (Repowering). Mit neuen -dem Stand der Technik entsprechenden- Windenergieanlagen kann deutlich mehr Energie erzeugt werden. Auf Basis des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ ist jedoch ein sinnvolles Repowering der Bestandsanlagen nicht umsetzbar. Das ist der Anlass für die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 den Vorentwürfen und der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

Montag, 12. Januar 2026 bis Mittwoch, 04. Februar 2026 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB         

https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 05.01.2026

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht


1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3.1 "Südgeorgsfehner Straße" in Hollen
Auslegung vom 12.01.2026 bis 11.02.2026

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 3.1 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Hollen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

hier:  Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3.1 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Hollen gefasst.

Die Bauleitplanung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 03.12.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen der vorgenannten Bauleit­planung nebst Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt im östlichen Teil der Ortschaft Hollen an der Straße „Zum Wall­acker“ und ist der mittlere Teil des Betriebsgrundstückes eines Hochbaubetriebes.

Seine Größe beträgt ca. 1.700 m² innerhalb des ca. 8.350 m² großen Geltungsbereich des rechtskräftigen V+E-Planes und umfasst die Flurstücke 45/4 und 45/5 der Flur 17 Gemarkung Hollen jeweils teilweise.

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Bauteppichs und die Änderung einer Textlichen Festsetzung um den Bau einer Lagerhalle zu ermöglichen.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:


Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3.1 „Südgeorgsfehner Straße“, 1. Änderung einschließlich Begründung in der Zeit vom

12. Januar 2026 bis 11. Februar 2026 (einschließlich)

ins Internet wie folgt eingestellt: 

Auf der Website der Gemeinde Uplengen:

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und im niedersächsischen UVP-Portal als zentralem Internetportal des Bundeslandes:

https://uvp.niedersachsen.de/

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen die vorgenannten Unterlagen zum Entwurf der Bauleitplanung bei der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der regulären Öffnungszeiten (Mo.- Fr. von 8.00 bis 12.00, sowie Di. von 14.00 bis 16.00 und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme im oben angegebenen Zeitraum öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 30.12.2025

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht