Inhalt


Bauleitpläne im Verfahren

In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 64. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
hier: - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 64. Änderung des Flächennutzungsplans

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO

hier:
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 13.12.2022 und 14.12.2023 den Beschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) BauGB gefasst. Die Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist am 10.05.2024 erfolgt. Hier wurde versehentlich als Datum des Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlusses der 06.03.2024 angegeben.

In seiner Sitzung am 24.10.2024 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84(3) NBauO zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am „Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander südöstlich des Badesees.

Die Geltungsbereiche der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ sind identisch und aus dem untenstehenden Kartenauszug ersichtlich:



Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück 19/1, Flur 15 der Gemarkung Großsander. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ ist identisch mit der Abgrenzung der 64. Änderung des Flächennutzungsplans. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen zu schaffen.  Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Für die Kompensationsmaßnahmen sind Flächen in der Ortschaft Großoldendorf, Flurstücke 12/6, 13/4, 13/3 der Flur 9 sowie eine Fläche in der Ortschaft Stapel, Flur 4, Flurstück 30/5 vorgesehen. Bei der Fläche in der Ortschaft Stapel handelt es sich um die ehemalige Kläranlage Stapel, die zurückgebaut und entsiegelt wurde.

Die Lage der Kompensationsflächen ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszügen:

            Die Fläche befindet sich östlich der Neufirreler Straße.


                                 ehemalige Kläranlage Stapel

Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

10. Februar 2025 bis 14. März 2025 (jeweils einschließlich)

zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/  und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen

Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer

Gutachten und Untersuchungen:

  • Lärmschutzgutachten zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan 2.4 „Sanddobben-/Winterboensweg“ vom 09.06.1999
  • Potenzialansprache Brutvögel und Fledermäuse

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

-           Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, 

            Kompensation, Schutzgut Tiere,

            Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich des Geruchs und Lärms,

            zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen.

-           Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich möglicher Geruchsimmissionen

-           Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege

-           Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser

-           NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

-           LBEG- Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden

-           Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung

-           Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, mit Hinweisen zu Baugrund bzw. Baugrundverhältnissen

Umweltbericht zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

1.  Schutzgut Boden

     Informationen zum Bodentyp, zur Bodenbelastung und Bodenfunktion

2.  Schutzgut Fläche

     Informationen zum Flächenverbrauch von Grünlandackerflächen

3.  Schutzgut Wasser

     Informationen hinsichtlich der Grundwassersituation

4.  Schutzgut Fläche

     Informationen zum Flächenverbrauch von Grünlandackerflächen

5.  Schutzgut Luft/Klima

     Informationen zum Klima, Klimatop-Typ

6.  Schutzgut Landschaft

     Auswirkungen auf das Landschaftsbild

7.  Schutzgut Mensch

    -Informationen zu Gesundheit, Emissionen, Immissionen

8. Schutzgut Tiere

    Informationen zum Vorkommen von Fledermäusen und Brutvögel

9.  Schutzgut Landschaft

     Auswirkungen auf das Landschaftsbild

10.  Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

      Kultur- und Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.

11. Schutzgut Biologische Vielfalt

      Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem

12. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander

     Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der 64. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich  ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.

Uplengen, den 28.01.2025

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht



Hinweisbekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 1.8 "Feuerwehrstandort Uplengen West"

Hinweisbekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“

Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und liegt südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“. Inhalt der Planung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgebäudes in diesem Bereich.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:

Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des BauGB über das Inkrafttreten der vorstehend näher bezeichneten Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 22 vom 29.11.2024 erfolgt.

Auf die Veröffentlichung weise ich hin.

Uplengen, den 09.12.2024

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht


Hinweisbekanntmachung
61. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 12.2 "Östlich der Schulstraße" in der Ortschaft Bühren

Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen

a) 61. Änderung des Flächennutzungsplans

b) Bebauungsplan Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO

Zu a)

Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 24.10.2024 beschlossene 61. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-1557/23 arg- am 25.11.2024 genehmigt.

Zu b)

Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 24.10.2024 den Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der 61. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO umfasst die Flurstücke 6/1 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/2 Flur 13, Gemarkung Bühren, und liegt östlich der „Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren.

Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Die  Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 22 vom 29.11.2024 erfolgt. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.

Uplengen, den 05.12.2024

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht



Hinweisbekanntmachung
60. Änderung des Flächennutzungsplanes

Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen

60. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 13.06.2024 beschlossene 60. Änderung des Flächennutzungsplanes unter dem Aktenzeichen III/61.11-1046/23 arg am 27.08.2024 genehmigt.

Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und liegt südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“. Inhalt der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:

Die Veröffentlichung der Genehmigung ist im Amtsblatt für den Landkreis Leer Nr. 17 vom 13.09.2024 erfolgt. Hierauf wird hingewiesen.

Uplengen, den 23.09.2024

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht