Bauleitpläne im Verfahren
In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:
65. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 "Zur Gaste" in Hollen
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 65. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 „Zur Gaste“ in der Ortschaft Hollen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
hier:
- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 13.12.2022 und 06.03.2024 den Beschluss zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 „Zur Gaste“ in der Ortschaft Hollen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO gefasst.
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet ist östlich der Gemeindestraße „Zur Gaste“ gelegen und aus dem nachstehenden Kartenauszug ersichtlich:
Die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 16/1, 19/1 teilweise und 11 teilweise, Flur 17, Gemarkung Hollen. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.14 „Zur Gaste“ ist identisch mit der Abgrenzung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.
Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbebauung in bedarfsgerechtem Umfang in der Ortschaft Hollen zu schaffen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den Vorentwürfen und der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom
Mittwoch, 19. November 2025 bis Mittwoch, 10. Dezember 2025 (einschließlich)
öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.
Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter
https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/
und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB
eingesehen werden.
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden.
Uplengen, den 13.11.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
- PDF-Datei: 9.3 MB
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63. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.5 "Photovoltaik-Freiflächenanlage" in der Ortschaft Neudorf
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 63. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortschaft Neudorf
hier:
- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Beschluss zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf“ in der Ortschaft Neudorf gefasst.
Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Uplengen, westlich der „Wiesmoorer Straße“ in der Ortschaft Neudorf und ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich:
Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst de Flurstücke 2/49, 2/50, 2/52, 2/53 und 2/54, Flur 3, Gemarkung Neudorf. Geplant ist die Darstellung von Sonderbauflächen (S) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ ist identisch mit der Abgrenzung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes. Geplant ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Ziel der vorgenannten Bauleitplanung ist, auf einer Konversionsfläche (ehemaliges Militärgelände) in der Ortschaft Neudorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Photovoltaik-Freiflächennutzung in diesem Bereich zu schaffen.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den Vorentwürfen und der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom
Montag, 17. November 2025 bis Mittwoch, 10. Dezember 2025 (einschließlich)
öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.
Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter
https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/
und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB
eingesehen werden.
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden.
Uplengen, den 10.11.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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Hinweisbekanntmachung 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 2.6 "Am Voßbargweg" in Großsander
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
a) 64. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Bebauungsplan Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
Zu a)
Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 19.06.2025 beschlossene 64. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-1262/24 arg- am 18.09.2025 genehmigt.
Zu b)
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 19.06.2025 den Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ umfasst das Flurstück 19/1, Flur 15 der Gemarkung Großsander.
Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 19 vom 15.10.2025 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.
Uplengen, den 04.11.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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Hinweisbekanntmachung Bebauungsplan Nr. 11.9
"Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges" in Jübberde
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
Bebauungsplan Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den o. a. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet liegt an der „Rudolf-Diesel-Straße“ und grenzt an seiner westlichen Seite an das Bebauungsplangebiet Nr. 11.3 „Industrie- und Gewerbegebiet Kürvenweg“, nördlich wird es vom „Kürvenweg“ begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,03 ha und umfasst die Flurstücke 17/1, 18, 19/1 und 19/2 der Flur 15 Gemarkung Jübberde. Es ist eine Ausweisung von Gewerbegebieten und eingeschränkten Industriegebieten vorgesehen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:
Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des BauGB ist im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 17 vom 15.09.2025 erfolgt. Auf die Veröffentlichung weise ich hin.
Uplengen, den 02.10.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
Unterlagen zum Bebauungsplan:
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Hinweisbekanntmachung 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 9.12 "An der Bührener Straße" in Stapel
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit Aufhebung des gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“
Zu a)
Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 19.06.2025 beschlossene 66. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-2217/24 arg- am 01.08.2025 genehmigt.
Zu b)
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 19.06.2025 den unter b) angegebenen Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9.12 umfasst die Flurstücke 45/2, 46/1, 43/13 und 43/17 der Flur 1, Gemarkung Stapel, und liegt östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“ (K 46) in der Ortschaft Stapel. Dabei umfasst die 66. Änderung des Flächennutzungsplans nur die südlichen Teilflächen.
Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in den nachstehenden Kartenausschnitten dargestellt:
66. Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 9.12
Die Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 16 vom 29.08.2025 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.
Uplengen, den 22.09.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
Unterlagen zu der Bauleitplanung:
- PDF-Datei: 9.9 MB
- PDF-Datei: 19.4 MB
- PDF-Datei: 5.3 MB
- PDF-Datei: 5.3 MB
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