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Bebauungsplanauskunft

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Gemeinde Uplengen können in der Bebauungsplanauskunft des Landkreises Leer eingesehen werden.

Die Einsichtnahme soll eine Hilfestellung bieten. Sie erhebt weder den Anspruch auf Vollständigkeit, noch ersetzt sie die Fachauskunft.

Alleinige Grundlage für verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bildet nur der jeweilige Originalplan, der die aktuelle Rechtslage wiedergibt.

Bei Fragen zu Bebauungsplänen und Satzungen innerhalb der Gemeinde Uplengen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Fachbereichs Bauen zur Verfügung.


Hier geht es zur Online Auskunft des Landkreises Leer. 

Folgende Bebauungspläne sind in der letzten Zeit rechtskräftig geworden:

Hinweisbekanntmachung 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 2.6 "Am Voßbargweg" in Großsander

Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen

a) 64. Änderung des Flächennutzungsplans

b) Bebauungsplan Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO

Zu a)

Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 19.06.2025 beschlossene 64. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-1262/24 arg- am 18.09.2025 genehmigt.

Zu b)

Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 19.06.2025 den Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ umfasst das Flurstück 19/1, Flur 15 der Gemarkung Großsander.

Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:


Die Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 19 vom 15.10.2025 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.

Uplengen, den 04.11.2025

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht

Hinweisbekanntmachung 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 9.12 "An der Bührener Straße" in Stapel

Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen

a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans

b) Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit Aufhebung des gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“

Zu a)

Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 19.06.2025 beschlossene 66. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-2217/24 arg- am 01.08.2025 genehmigt.

Zu b)

Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 19.06.2025 den unter b) angegebenen Bebauungsplan  gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9.12 umfasst die Flurstücke 45/2, 46/1, 43/13 und 43/17 der Flur 1, Gemarkung Stapel, und liegt östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“ (K 46) in der Ortschaft Stapel. Dabei umfasst die 66. Änderung des Flächennutzungsplans nur die südlichen Teilflächen.

Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in den nachstehenden Kartenausschnitten dargestellt:

                                                                                          66. Änderung Flächennutzungsplan

                                                                                             

                                                                                                        Bebauungsplan Nr. 9.12


Die  Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 16 vom 29.08.2025 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.

Uplengen, den 22.09.2025

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht

Unterlagen zu der Bauleitplanung:




Hinweisbekanntmachung Bebauungsplan Nr. 11.9
"Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges" in Jübberde 

Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen

Bebauungsplan Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde

Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den o. a. Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt an der „Rudolf-Diesel-Straße“ und grenzt an seiner westlichen Seite an das Bebauungsplangebiet Nr. 11.3 „Industrie- und Gewerbegebiet Kürvenweg“, nördlich wird es vom „Kürvenweg“ begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,03 ha und umfasst die Flurstücke 17/1, 18, 19/1 und 19/2 der Flur 15 Gemarkung Jübberde. Es ist eine Auswei­sung von Gewerbegebieten und eingeschränkten Industriegebieten vorgesehen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:


Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des BauGB ist im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 17 vom 15.09.2025 erfolgt. Auf die Veröffentlichung weise ich hin.

Uplengen, den 02.10.2025

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht


Unterlagen zum Bebauungsplan:

Bebauungsplan Nr. 11.9