Bauleitpläne im Verfahren
In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 "Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen am See"
frühzeitige Beteiligung vom 10. August bis 28. August 2026
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 „Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen am Badesee“ in der Ortschaft Großsander
- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 „Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen am Badesee“ in der Ortschaft Großsander gefasst.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 23.06.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teilbereich aus dem Flurstück 10/1 sowie die Flurstücke 11 und 12 der Flur 15, Gemarkung Großsander.
Das Plangebiet ist ca. 0,98 ha groß und befindet sich südlich der Landesstraße 24, hinter dem Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus in der Ortschaft Großsander und ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich:
Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebietes Erholung mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen“.
Die Gemeinde Uplengen möchte nördlich des Badesees Großsander einen Stellplatz für Wohnmobile entwickeln. Zusätzlich soll in einem Teilbereich das Ferienwohnen zugelassen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Vorentwürfe bestehen aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes, der Begründung zum Bebauungsplan, dem Umweltbericht und einer Potenzialansprache (Brutvögel & Fledermäuse).
Die vorgenannten Unterlagen können in der Zeit vom
Montag, 10. August 2026 bis Freitag, 28. August 2026
auf der Homepage der Gemeinde Uplengen unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich nachmittags 14.00 bis 16.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, zu jedermanns Einsicht aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden.
Uplengen, den 31.07.2026
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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