Änderungsbekanntmachung Kommunalwahl am 13.09.2026
Zu der bereits am 28.02.2026 veröffentlichten Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 ergibt sich aufgrund einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgende Anpassung:
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl wird neu festgesetzt.
Gemäß § 45d Abs. 6 NKWG sind Wahlvorschläge nunmehr spätestens bis zum 69. Tag vor der Wahl, 06.07.2026, 18:00 Uhr, beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, einzureichen.
Im Übrigen bleibt die Bekanntmachung vom 28.02.2026 unverändert.
Uplengen, den 07.05.2026
Der Gemeindewahlleiter
Heinz Trauernicht