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Bauleitpläne im Verfahren

In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf und 
63. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche in der Ortschaft Neudorf
öffentliche Auslegung vom 31. August bis 02. Oktober 2026

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 63. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche in der Ortschaft
 Neudorf

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf in der Ortschaft Neudorf mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO

    hier:
   - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Beschluss zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO gefasst.

In seiner Sitzung am 23.06.2026 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf“ in der Ortschaft Neudorf mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84(3) NBauO zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Uplengen, westlich der „Wiesmoorer Straße“ in der Ortschaft Neudorf.

Die Geltungsbereiche der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf“ sind identisch und aus dem untenstehenden Kartenauszug ersichtlich:


Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 2/49, 2/50, 2/52, 2/53 und 2/54, Flur 3, Gemarkung Neudorf.

Der Geltungsbereich wird um das Flurstück 2/48, Flur 3, Gemarkung Neudorf zur Größe von 6.273m² erweitert.

Geplant ist die Darstellung von Sonderbauflächen (S) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ stimmt mit der Abgrenzung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes überein. Der Geltungsbereich wird ebenfalls um das Flurstück 2/48, Flur 3, Gemarkung Neudorf zur Größe von 6.273m² erweitert.

Geplant ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Ziel der vorgenannten Bauleitplanung ist, auf einer Konversionsfläche (ehemaliges Militärgelände) in der Ortschaft Neudorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Photovoltaik-Freiflächennutzung in diesem Bereich zu schaffen.

Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom

Montag, 31. August 2026 bis Freitag 02. Oktober 2026 (einschließlich)

auf der Homepage der Gemeinde Uplengen unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden  (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr)  im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, zu jedermanns Einsicht aus.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

  • Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz
  • Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2017 (LROP)
  • Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen 2022
  • Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Leer 2024 (RROP)
  • Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer

Gutachten und Untersuchungen:

  • Historische Erkundung zum Bebauungsplan Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf“ vom 26.05.2023 (Historische Recherche zur Bodennutzung)
  • Orientierende Untersuchungen auf Boden- und Grundwasserbelastungen vom 08.07.2025 und 20.04.2026
  • Kurzbericht der Entwässerungssituation der ehemaligen Raketenstation vom 06.11.2023
  • Biologische Kartierungen Biotoptypen, Brutvögel und Fledermäuse vom 19.12.2023

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

  • Landkreis Leer (Raumordnung, Immissionsschutz, Denkmalschutz, Planung, Naturschutz, Bodenschutz)
  • Sielacht Stickhausen (Entwässerung)
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (Hinweise zum Boden und Bodenschutz)
  • Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Landwirtschaftliche Flächen und – Verkehr, Blendwirkung auf landwirtschaftliche Betriebe)
  • Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (Kampfmittel)
  • NLWKN (Gewässer)
  • Ostfriesische Landschaft (archäologische Denkmalpflege)

 

Umweltbericht zur 63. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf“

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

  • Schutzgut Mensch
  • Schutzgut Pflanzen/Biotope
  • Schutzgut Tiere (Brutvögel/Fledermäuse)
  • Schutzgut Fläche
  • Schutzgut Boden
  • Schutzgut Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer)
  • Schutzgut Luft/Klima
  • Schutzgut Landschaftsbild
  • Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Schutzgut Biologische Vielfalt
  • Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der  63. Flächennutzungsplanänderung  wird  gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.

Uplengen, den 19.08.2026

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht


Hinweisbekanntmachung
Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 "Windpark Südgeorgsfehn"

Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“

Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 24.06.2026 die Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgfehn“ nebst Begründung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“.

Die genaue Abgrenzung ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:

Die Bekanntmachung ist im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 13 vom 31.07.2026 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichung weise ich hin.

Uplengen, den 12.08.2026

Gemeinde Uplengen

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 "Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen am See"
frühzeitige Beteiligung vom 10. August bis 28. August 2026

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 „Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen am Badesee“ in der Ortschaft Großsander

- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.7 „Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen am Badesee“ in der Ortschaft Großsander gefasst.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 23.06.2026 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst einen Teilbereich aus dem Flurstück 10/1 sowie die Flurstücke 11 und 12 der Flur 15, Gemarkung Großsander.

Das Plangebiet ist ca. 0,98 ha groß und befindet sich südlich der Landesstraße 24, hinter dem Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrhaus in der Ortschaft Großsander und ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich:

Geplant ist die Festsetzung eines Sondergebietes Erholung mit der Zweckbestimmung „Wohnmobilstellplatz/Ferienwohnen“.

Die Gemeinde Uplengen möchte nördlich des Badesees Großsander einen Stellplatz für Wohnmobile entwickeln. Zusätzlich soll in einem Teilbereich das Ferienwohnen zugelassen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Die Vorentwürfe bestehen aus der Planzeichnung des Bebauungsplanes, der Begründung zum Bebauungsplan, dem Umweltbericht und einer Potenzialansprache (Brutvögel & Fledermäuse).

Die vorgenannten Unterlagen können in der Zeit vom

Montag, 10. August 2026 bis Freitag, 28. August 2026

auf der Homepage der Gemeinde Uplengen unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im genannten Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag zusätzlich nachmittags 14.00 bis 16.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, zu jedermanns Einsicht aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 31.07.2026

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht