a) 62. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.59 "Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße" in Remels
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Remels
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ortschaft Remels
hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Remels durchzuführen.
Außerdem hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen in seinen Sitzungen am 07.10.2021 und 05.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ortschaft Remels gefasst. Die Beschlüsse wurden am 10.05.2024 bekannt gemacht.
In seiner Sitzung am 03.12.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ortschaft Remels nebst Begründungen zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet der vorgenannten Bauleitplanung zu a) und b) umfasst das Flurstück 70/4 der Flur 9 und die Flurstücke 113/3, 114/4, 113/2, 116/3, 118/3 und 117/4 der Flur 15 Gemarkung Remels und hat eine Größe von 3,7707 ha. Es grenzt an das vorhandene Bebauungsplangebiet Nr. 8.53 „Südlich der Schleusenstraße“ an.
Für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W) geplant.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geplant. Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.
Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanungen ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich:
Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Für die Kompensationsmaßnahmen sind Flächen in der Ortschaft Großoldendorf, Flur 3, Flurstücke 58/2 und 59/2 (zwischen „Firreler Straße“ und „Im Torfmoor“) mit einer Gesamtgröße von 1,5918 ha vorgesehen. Hier sollen intensiv genutzte Flächen aufgewertet werden.
Außerdem ist die Anrechnung einer Anpflanzungsfläche von 0,3071 ha in der Ortschaft Großsander, Flur 13, Flurstück 7 (im Kreuzungsbereich „Ihausener Straße“ und „Milbenweg“) vorgesehen.
Die Lage der Kompensationsflächen ergibt sich aus den nachfolgenden Kartenauszügen:
Gemarkung Großoldendorf, Flur 3, Flurstücke 58/2 und 59/2
Gemarkung Großsander, Flur 13, Flurstück 7
Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf zur 62. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ nebst Begründungen inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
09. Februar 2026 bis 11. März 2026 (einschließlich)
ins Internet wie folgt eingestellt:
Auf der Website der Gemeinde Uplengen:
https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/
und im niedersächsischen UVP-Portal als zentralem Internetportal des Bundeslandes:
Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen die vorgenannten Unterlagen zum Entwurf der Bauleitplanung bei der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der regulären Öffnungszeiten (Mo.- Fr. von 8.00 bis 12.00, sowie Di. von 14.00 bis 16.00 und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme im oben angegebenen Zeitraum öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:
Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen
Landschaftsrahmenplan (Entwurf 2020) für den Landkreis Leer
Gutachten und Untersuchungen:
- Brutvogelerfassung vom Dezember 2022
- Fledermaus- und Quartiererfassung vom 10.01.2023
- Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept vom Juni 2025
Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen,
zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich Geruch, zu abfall- und bodenrechtlichen Belangen, zu bodendenkmalpflegerischen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen, zu wasserrechtlichen Belangen
- Sielacht Stickhausen zu Oberflächenwasser und Kompensation
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, mit Hinweisen zu Baugrund bzw.
Baugrundverhältnissen
- NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
- Ostfriesische Landschaft zu archäologischen Kulturdenkmalen
- Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich
möglicher Geruchsimmissionen, Kompensation
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:
1. Schutzgut Mensch
Informationen zu Gesundheit, Emissionen, Immissionen
2. Schutzgut Pflanzen
Bewertung der Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen
3. Schutzgut Tiere
Informationen zum Vorkommen von Fledermäusen, Brutvögel und Amphibien
4. Schutzgut Boden und Fläche
Informationen zum Bodentyp, zur Bodenbelastung und Bodenfunktion
5. Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und Oberflächengewässer
6. Schutzgut Klima und Luft
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft
7. Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
8. Schutzgut Biologische Vielfalt
Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem
9. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander
Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.
Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.
Uplengen, den 30.01.2026
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
Dokumente:
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