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Datum: 07.01.2026

Aufhebungssatzung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14.1 "Windpark Südgeorgsfehn"
Auslegung vom 12.01.2026 bis 04.02.2026 

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1

„Windpark Südgeorgsfehn“ (Aufhebungssatzung) in der Ortschaft Südgeorgsfehn

hier:
Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ in der Ortschaft Südgeorgsfehn gefasst.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Gemeinde Uplengen, nordwestlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Apen.

Die Aufhebungssatzung umfasst den vollständigen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich:


Planungsanlass ist ein Ersetzen der vorhandenen Windenergieanlagen durch neue leistungsfähigere Anlagen (Repowering). Mit neuen -dem Stand der Technik entsprechenden- Windenergieanlagen kann deutlich mehr Energie erzeugt werden. Auf Basis des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ ist jedoch ein sinnvolles Repowering der Bestandsanlagen nicht umsetzbar. Das ist der Anlass für die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2025 den Vorentwürfen und der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

Montag, 12. Januar 2026 bis Mittwoch, 04. Februar 2026 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB         

https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 05.01.2026

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht