Hinweisbekanntmachung 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 2.6 "Am Voßbargweg" in Großsander
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
a) 64. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Bebauungsplan Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
Zu a)
Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 19.06.2025 beschlossene 64. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-1262/24 arg- am 18.09.2025 genehmigt.
Zu b)
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 19.06.2025 den Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ umfasst das Flurstück 19/1, Flur 15 der Gemarkung Großsander.
Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 19 vom 15.10.2025 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.
Uplengen, den 04.11.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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