Passbilder
Ab 1. Mai 2025: Passbilder nur noch digital!
Bestimmt hat es sich schon rumgesprochen, ab dem 1.5.2025 dürfen Lichtbilder für Anträge von Personalausweisen und Reisepässen nur noch digital erfasst werden. Dadurch soll z. B. das sogenannte Morphing verhindert werden. Mit dieser Technik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Gesamtbild verschmolzen, das dann Züge zweier oder mehrerer Gesichter in sich vereinigt. Ist ein Pass mit einem solchen manipulierten Lichtbild hergestellt, kann nicht nur die Passinhaberin/ Passinhaber, sondern unter Umständen auch eine weitere Person, deren Gesichtszüge im Pass enthalten sind, das Dokument nutzen. Um das Morphing auszuschließen, dürfen Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ab 1. Mai 2025 ausschließlich digital erstellt werden.
Die Gemeinde Uplengen muss ebenfalls diesen Schritt mitgehen und Ihren Bürgern/innen die Möglichkeit bieten, Lichtbilder digital im Rathaus zu fertigen. Darum wird auch für das Bürgerbüro eine Fotostation angeschafft werden.
Weiterhin soll aber auch die Wahlmöglichkeit bestehen bleiben, die digitalen Bilder bei einem Dienstleister, also Fotografen, fertigen zu lassen. Die Bilder müssen dann durch zertifizierte Fotografen über ein sicheres cloudbasiertes System an die Pass- bzw. Personalausweisbehörde übermittelt werden.
Die Fotostation im Rathaus kann von der antragstellenden Person selbständig bedient werden. Die Menüführung des Gerätes gibt Hinweise zur Lichtbilderstellung, sodass in der Regel keine Mithilfe durch das Behördenpersonal notwendig ist. Das so erstellte digitale Lichtbild wird auf Biometrietauglichkeit überprüft und kann dann für den Ausweis- bzw. Reisepassantrag durch die Mitarbeiter der Behörde abgerufen werden.
Bei der Lichtbilderfassung im Bürgerbüro fallen Gebühren in Höhe von sechs Euro pro beantragtem Dokument an. Dies ist vom Gesetzgeber so festgelegt worden. Lichtbilder, welche durch zertifizierte Drittanbieter, wie zum Beispiel Fotografen und Drogeriemärkte elektronisch übermittelt werden, können für mehrere Dokumentenanträge innerhalb eines Zeitraums von bis zu sechs Monaten genutzt werden, ohne dass vor Ort zusätzliche Kosten entstehen.
Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform oder selbst angefertigte Dateien auf Speichermedien können nicht verwendet werden. Wer ab Mai 2025 ein Dokument beantragt, muss diese Neuerungen beachten. Vor dem Stichtag ist die Antragstellung weiterhin auch mit biometrischen Lichtbildern in Papierform möglich.