Kinderreisepass
Der Kinderreisepass wird abgeschafft und Reisepässe werden teurer!
Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen ab dem 01. Januar 2024 keine Kinderreispässe mehr ausgestellt und auch nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden (bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben aber bis zu ihrem Ablaufdatum weiter gültig).
Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union wird somit künftig auch für Kinder ein regulärer Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
Der Kinderreisepass hatte an Bedeutung verloren, weil die Gültigkeit aufgrund Vorgaben der EU seit 2021 nur noch auf ein Jahr begrenzt ist und er im Vergleich zum gewöhnlichen Reisepass nur eingeschränkt nutzbar ist. Kinderreisepässe enthalten anders als der elektronische Standard-Reisepass keinen Speicherchip, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke hinterlegt werden. Manche Länder - zum Beispiel die USA - verlangen deshalb bei der Einreise mit einem Kindereisepass zusätzlich ein Visum für das Kind.
Außerdem erhöht sich die Gebühr für einen Reisepass für Personen ab 24 Jahren ab dem 01.01.2024 von 60,00 Euro auf 70,00 Euro.