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Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ 
Auslegung vom 13. April bis 15. Mai 2026

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“

- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ in der Ortschaft Südgeorgsfehn gefasst. Die Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ist am 08.01.2026 erfolgt.

In seiner Sitzung am 17.03.2026 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Rand der Gemeinde Uplengen, nordwestlich der Gemeindegrenze zur Gemeinde Apen.

Die Aufhebungssatzung umfasst den vollständigen Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“.  Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich:


Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Repowering der bereits bestehenden Windenergieanlagen in diesem Bereich zu schaffen.

Aus energetischen Gründen ist ein Repowering der vorhandenen Windenergieanlagen sinnvoll. Mit neuen Windenergieanlagen kann deutlich mehr Energie erzeugt werden. Auf Basis des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“ ist ein sinnvolles Repowering der Bestandsanlagen nicht umsetzbar. Um ein Repowering vorzubereiten, ist daher die Aufstellung dieser Aufhebungssatzung erforderlich. Die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Uplengen sieht bereits ein Repowering in diesem Bereich (Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergie“) vor.

Der Entwurf der Aufhebungssatzung nebst Begründung, Fachbeiträge und Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

13. April 2026 bis 15. Mai 2026 (jeweils einschließlich)

zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden (montags bis freitags vormittags: 8.00- 12.00 Uhr sowie Dienstag nachmittags 14.00 Uhr bis 16.00 und Donnerstag nachmittags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) aus. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der individuellen Terminvereinbarung (telefonisch unter der Rufnummer 04956/9117-28 oder per E-Mail über die Adresse bauleitplanung@uplengen.de).

Darüber hinaus können die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/  und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landesraumordnung (LROP 2022)

Regionale Raumordnung Landkreis Leer (RROP 2024)

Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen

Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer

Gutachten und Untersuchungen:

  • Artenschutzkonzept zum Repowering Windpark Südgeorgsfehn
  • Avifaunistischer Fachbeitrag
  • Brutvogelerfassung, Horstkartierung und Raumnutzungsuntersuchung

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

-           Landkreis Leer: Hinweise bzgl. der Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen,
            Bodenschutz und Abfallrecht, Wasserrecht

-           Landkreis Ammerland: Hinweis zu Kompensationsflächen 

-           Landwirtschaftskammer: Hinweise zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, Kompensationsflächen, 
            Schutzwürdigkeit Moorböden, Wiederherstellung Ertragspotential nach Rückbau usw.

-           Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege

-           NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

-           Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung

-           Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover: Hinweise zu Baugrund bzw.
            Baugrundverhältnissen

-          Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr:

           Hinweise auf mögliche Einwände im Rahmen der Einzelgenehmigungsverfahren

Umweltbericht zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14.1 „Windpark Südgeorgsfehn“

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

  1. 1.     Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Ausführungen zu Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse

  1. 2.     Fläche und Boden

Informationen zu Bodentyp und Bodenfunktionen

  1. 3.     Wasser

Informationen zu Stillgewässer und Grundwasser

  1. 4.     Klima und Luft

Informationen zum Klima, Treibhausgasspeicher

  1. 5.     Landschaft

Informationen zum Landschaftsbild und Landschaftsbildtyp

  1. 6.     Mensch

Informationen zur Wohnnutzung im Umfeld

  1. 7.     Kultur- und Sachgüter

Hinweise auf archäologische Fundstellen, landwirtschaftliche Nutzflächen,

Bestands-WEA, Wege und- Entwässerungsnetz

  1. 8.     Wechselwirkungen zwischen den Umweltschutzgütern

            Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  schriftlich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.

Uplengen, den 01.04.2026

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht

01.04.2026