4. Änderung der Hauptsatzung
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) hat der Rat der Gemeinde Uplengen in seiner Sitzung am 11.12.2025 folgende 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 19.10.2012, zuletzt geändert am 01.07.2022, beschlossen:
§ 1
Der § 2 Abs. 1 wird durch folgende Regelung ersetzt:
§ 2
Öffentliche Bekanntmachungen
(1)
Über Rechtsgeschäfte im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 14 NKomVG* entscheidet der Rat, wenn der
Wert des Vermögensgegenstandes 500.000,-- Euro übersteigt.
§ 2
Der § 6 Abs. 2 wird durch folgende Regelung ersetzt:
§ 6
Öffentliche Bekanntmachungen
(2)
Ortsübliche Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Uplengen (www.uplengen.de). Dies gilt nicht, soweit gesetzlich etwas anderes bestimmt
ist; in diesem Fall erfolgt die Bekanntmachung zusätzlich in der Tageszeitung „OstfriesenZeitung“ (Ausgabe Leer), soweit keine andere Form vorgeschrieben wird. Nachrichtlich erfolgt
ein Aushang im Aushangkasten des Rathauses der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Uplengen, den 11.12.2025
G e m e i n d e U p l e n g e n
Bürgermeister