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1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3.1 "Südgeorgsfehner Straße" in Hollen
Auslegung vom 12.01.2026 bis 11.02.2026

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 3.1 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Hollen im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

hier:  Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 den Beschluss zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3.1 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Hollen gefasst.

Die Bauleitplanung soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

In seiner Sitzung am 03.12.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen der vorgenannten Bauleit­planung nebst Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt im östlichen Teil der Ortschaft Hollen an der Straße „Zum Wall­acker“ und ist der mittlere Teil des Betriebsgrundstückes eines Hochbaubetriebes.

Seine Größe beträgt ca. 1.700 m² innerhalb des ca. 8.350 m² großen Geltungsbereich des rechtskräftigen V+E-Planes und umfasst die Flurstücke 45/4 und 45/5 der Flur 17 Gemarkung Hollen jeweils teilweise.

Ziel der Bauleitplanung ist die Ausweisung eines Bauteppichs und die Änderung einer Textlichen Festsetzung um den Bau einer Lagerhalle zu ermöglichen.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:


Nach § 3 Abs. 2 BauGB werden der Entwurf des Bebauungsplans Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3.1 „Südgeorgsfehner Straße“, 1. Änderung einschließlich Begründung in der Zeit vom

12. Januar 2026 bis 11. Februar 2026 (einschließlich)

ins Internet wie folgt eingestellt: 

Auf der Website der Gemeinde Uplengen:

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und im niedersächsischen UVP-Portal als zentralem Internetportal des Bundeslandes:

https://uvp.niedersachsen.de/

Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen die vorgenannten Unterlagen zum Entwurf der Bauleitplanung bei der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der regulären Öffnungszeiten (Mo.- Fr. von 8.00 bis 12.00, sowie Di. von 14.00 bis 16.00 und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme im oben angegebenen Zeitraum öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten und Angaben zu Grundstücken nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 30.12.2025

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht


07.01.2026