Inhalt

65. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 "Zur Gaste" in Hollen

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 65. Änderung des Flächennutzungsplanes
b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 „Zur Gaste“ in der Ortschaft Hollen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO

hier:
- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 13.12.2022 und 06.03.2024 den Beschluss zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.14 „Zur Gaste“ in der Ortschaft Hollen mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO gefasst.

Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet ist östlich der Gemeindestraße „Zur Gaste“ gelegen und aus dem nachstehenden Kartenauszug ersichtlich:


Die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 16/1, 19/1 teilweise und 11 teilweise, Flur 17, Gemarkung Hollen. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.14 „Zur Gaste“ ist identisch mit der Abgrenzung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Ziel der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbebauung in bedarfsgerechtem Umfang in der Ortschaft Hollen zu schaffen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den Vorentwürfen und der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

Mittwoch, 19. November 2025 bis Mittwoch, 10. Dezember 2025 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB         

https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 13.11.2025

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht

Begründung 65. Änderung FNP

Umweltbericht

14.11.2025