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63. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.5 "Photovoltaik-Freiflächenanlage" in der Ortschaft Neudorf

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 63. Änderung des Flächennutzungsplanes

b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage in der Ortschaft Neudorf

hier:
- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 den Beschluss zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Neudorf“ in der Ortschaft Neudorf gefasst.

Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Gemeinde Uplengen, westlich der „Wiesmoorer Straße“ in der Ortschaft Neudorf und ist aus dem nachfolgenden Kartenauszug ersichtlich:


Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst de Flurstücke 2/49, 2/50, 2/52, 2/53 und 2/54, Flur 3, Gemarkung Neudorf. Geplant ist die Darstellung von Sonderbauflächen (S) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5.5 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ ist identisch mit der Abgrenzung der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes. Geplant ist die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Ziel der vorgenannten Bauleitplanung ist, auf einer Konversionsfläche (ehemaliges Militärgelände) in der Ortschaft Neudorf, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Photovoltaik-Freiflächennutzung in diesem Bereich zu schaffen.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2025 den Vorentwürfen und der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

Montag, 17. November 2025 bis Mittwoch, 10. Dezember 2025 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB         

https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 10.11.2025

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht



12.11.2025