Hinweisbekanntmachung 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 9.12 "An der Bührener Straße" in Stapel
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO, mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit Aufhebung des gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“
Zu a)
Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 19.06.2025 beschlossene 66. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-2217/24 arg- am 01.08.2025 genehmigt.
Zu b)
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 19.06.2025 den unter b) angegebenen Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9.12 umfasst die Flurstücke 45/2, 46/1, 43/13 und 43/17 der Flur 1, Gemarkung Stapel, und liegt östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“ (K 46) in der Ortschaft Stapel. Dabei umfasst die 66. Änderung des Flächennutzungsplans nur die südlichen Teilflächen.
Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in den nachstehenden Kartenausschnitten dargestellt:
66. Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 9.12
Die Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 16 vom 29.08.2025 veröffentlicht. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.
Uplengen, den 22.09.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
Unterlagen zu der Bauleitplanung:
- PDF-Datei: 9.9 MB
- PDF-Datei: 19.4 MB
- PDF-Datei: 5.3 MB
- PDF-Datei: 5.3 MB
- PDF-Datei: 776 kB
- PDF-Datei: 136 kB