Inhalt

a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ mit Aufhebung des gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in

    der Ortschaft Stapel

  • mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
  • mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“
  • mit Aufhebung des gemäß § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplan Nr.

9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel

hier:
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ in der Ortschaft Stapel und  mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung durchzuführen. Die Beschlüsse wurden am 09.08.2024 bekannt gemacht.

Außerdem wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.03.2024 die Aufhebung des nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO  und mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO wurde bereits einmal aufgestellt und am 31.08.2023 rechtsverbindlich. Da § 13b Baugesetzbuch wegen fehlender EU-Rechtskonformität aufgehoben wurde, wurde der Aufhebungsbeschluss des nach § 13b BauGB aufgestellten Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel gefasst. Es wird nunmehr parzellengleich noch einmal der Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt.

Die südlichen Teilflächen liegen in dem Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“. Für diesen Bereich ist daher eine Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ erforderlich.

In seiner Sitzung am 13.02.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur unter a) und b) angegebenen Bauleitplanung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9.12 umfasst die Flurstücke 45/2, 46/1, 43/13 und 43/17 der Flur 1, Gemarkung Stapel, und liegt östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“ (K 46) in der Ortschaft Stapel. Dabei umfasst die 66. Änderung des Flächennutzungsplans nur die südlichen Teilflächen.

Geltungsbereich 66. Änderung Flächennutzungsplan


Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“


Inhalt der Planung ist die Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan sowie die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bebauungsplan, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbauflächen zu schaffen.

Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplans ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht, da die Kompensation der Eingriffe nur teilweise innerhalb des Plangebietes erfolgen kann. Die Ersatzmaßnahmen sind auf dem Flurstück 19, Flur 12, Gemarkung Jübberde (zwischen Hollener Ehe und „Hollener Straße“ gelegen) vorgesehen.

Die Lage der Kompensationsfläche ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenauszug:



Die Entwürfe der zu a) und b) angegebenen Bauleitplanungen nebst Begründungen, Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom

03. März 2025 bis 04. April 2025 (jeweils einschließlich)

zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.

Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/  und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.

Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:

Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen

Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer

Gutachten und Untersuchungen:

-           Bodenschutzkonzept/Bodenfunktionsbewertung

-           Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

-           Biologische Bestandserfassung hinsichtlich Brutvögel und Fledermäuse

-           Lärmschutzgutachten

Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

-           Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, Wallhecken als geschützte Landschaftsbestandteile, Kompensation, Schutzgut Tiere, Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich möglicher Geruchs-Immissionen, Schallemissionen, Straßenrecht, zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen

-           Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich Geruch

-           Ostfriesische Landschaft zur archäologischen Denkmalpflege

-           Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser

-           NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt

-           LBEG- Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden

-           Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:

1.  Schutzgut Mensch

    - Informationen zu Wohnumfeld und Naherholungswert

2.  Schutzgut Pflanzen/Biotope

    - Informationen zu geschützten Landschaftsbestandteilen (Wallhecken), Gehölzstreifen

3.  Schutzgut Tiere

     - Informationen bzgl. Lebensräume für Brutvögel und Fledermäuse, artenschutzrechtliche Prüfung

4.  Schutzgut Fläche

    -  Informationen zum Flächenverbrauch von Intensivgrünland- und Ziergartenflächen für die Wohnbauentwicklung

5.  Schutzgut Boden

    - Auswertung des NIBIS Kartenservers

    - Auswertung bodenkundlicher Netzdiagramme

    - Ergebnisse Bodenfunktionsbewertung

6.  Schutzgut Wasser

    - Informationen zum Grundwasser und Oberflächengewässer

7.  Schutzgut Luft/Klima

    -Informationen zum Klima

8.  Schutzgut Landschaft

     - Auswirkungen auf das Landschaftsbild

9.  Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

    - Im Planbereich sind keine Kultur- oder sonstige Sachgüter bekannt

10. Schutzgut Biologische Vielfalt

    - Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem

11. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander

     - Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der 66. Änderung des Flächennutzungsplans  wird  gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich  ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihe Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.

Uplengen, den 18.02.2025

Der Bürgermeister

Heinz Trauernicht


03.03.2025