Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 26.09.2012 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde gefasst. Der Beschluss wurde am 19.01.2023 bekannt gemacht. Hier wurde versehentlich auf einen Ratsbeschluss vom 11.09.2012 verwiesen, hierbei handelt es sich um das Datum der Sitzung des Bau- und Siedlungsausschusses.
In seiner Sitzung am 13.02.2025 hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde nebst Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt an der „Rudolf-Diesel-Straße“ und grenzt an seiner westlichen Seite an das Bebauungsplangebiet Nr. 11.3 „Industrie- und Gewerbegebiet Kürvenweg“, nördlich wird es vom „Kürvenweg“ begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,03 ha und umfasst die Flurstücke 17/1, 18, 19/1 und 19/2 der Flur 15 Gemarkung Jübberde. Es ist eine Ausweisung von Gewerbegebieten und eingeschränkten Industriegebieten vorgesehen.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Umweltprüfung, die im Umweltbericht dargelegt ist, hat ergeben, dass die Planung umweltverträglich ist. Die Eingriffsbilanzierung hat dabei ergeben, dass bei Umsetzung der Planung ein externer Kompensationsbedarf besteht. Für die Kompensationsmaßnahmen sind Flächen in der Ortschaft Jübberde, Flur 12, Flurstücke 20, 21 und 22 (zwischen Hollener Ehe und „Hollener Straße“) sowie eine Fläche in der Ortschaft Neufirrel, Flur 2, Flurstück 82/57 (zwischen „Neufirreler Straße“ und „Schoollandsweg“) vorgesehen.
Die Lage der Kompensationsflächen ergibt sich aus den nachfolgenden Kartenauszügen:
Gemarkung Jübberde, Flur 12, Flurstücke 20, 21, 22
Gemarkung Neufirrel, Flur 2, Flurstück 82/57
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ nebst Begründung inkl. Gutachten, Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
03. März 2025 bis 04. April 2025 (einschließlich)
zu jedermann Einsicht öffentlich gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.
Die Planunterlagen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB im Internet unter https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Die bei der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.
Für diese Bauleitplanungen liegen unterschiedliche Arten umweltbezogener Informationen vor:
Landschaftsplan (2001) für die Gemeinde Uplengen
Landschaftsrahmenplan (2021) für den Landkreis Leer
Gutachten und Untersuchungen:
- Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11.9 vom 26.09.2022
- Bodenschutzkonzept vom 20.11.2024
- Immissionsschutzgutachten der Landwirtschaftskammer v. 29.11.2024
- Nachtrag zum Schalltechnischen Gutachten zur Berücksichtigung von Windenergieanlagen v. 16.01.2025
Stellungnahmen von Fachbehörden/Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Landkreis Leer zur Raumordnung, zu naturschutzfachlichen Anforderungen, Kompensation, Schutzgut Tiere, Schutzgut Pflanzen, Schutzgut Landschaftsbild, Kleinklima, Denkmalrecht, Bodenschutz und Abfallrecht, zu Immissionsschutzrechtlichen Belangen hinsichtlich Lärmes, zu wasserrechtlichen Belangen, zu planungsrechtlichen Belangen.
- Landwirtschaftskammer zu immissionsschutzrechtlichen Aspekten hinsichtlich möglicher Geruchsimmissionen
- Ostfriesische Landschaft zu archäologischen Kulturdenkmalen
- Sielacht Stickhausen zu Oberflächen- und Regenwasser
- NLWKN hinsichtlich der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt
- LBEG - Fachbereich Landwirtschaft/Bodenschutz zum Boden
- Kampfmittelbeseitigungsdienst, Kampfmittelauswertung
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover, mit Hinweisen zu Baugrund bzw. Baugrundverhältnissen
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Umweltbericht insbesondere die voraussichtlichen, wesentlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter thematisiert:
1. Schutzgut Mensch
Informationen zu Gesundheit, Emissionen, Immissionen
2. Schutzgut Pflanzen
Bewertung der Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen
3. Schutzgut Tiere
Informationen zum Vorkommen von Fledermäusen, Brutvögel und Amphibien
4. Schutzgut Biologische Vielfalt
Auswirkungen auf die Artenvielfalt und das Ökosystem
5. Schutzgut Boden und Fläche
Informationen zum Bodentyp, zur Bodenbelastung und Bodenfunktion
6. Schutzgut Wasser
Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt und Oberflächengewässer
7. Schutzgut Klima und Luft
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft
8. Schutzgut Landschaft
Auswirkungen auf das Landschaftsbild
9. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Informationen über Wallhecken als bedeutendes Kulturgut
10. Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander
Informationen zu funktionalen Wechselwirkungen
Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich, möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen mündlich zur Niederschrift gebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung zur o.a. Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weise ich ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Es wird darauf hingewiesen, dass Privatpersonen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name, Adressdaten, E-Mailadresse und Angeben zu Grundstücken nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz zustimmen, soweit sie für gesetzlich bestimmte Dokumentationspflichten und der Informationspflicht der Privatperson gegenüber erforderlich sind. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das mit ausliegt.
Uplengen, den 18.02.2025
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
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