Hinweisbekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 1.8 "Feuerwehrstandort Uplengen West"
Hinweisbekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 13.06.2024 den Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und liegt südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“. Inhalt der Planung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines Feuerwehrgebäudes in diesem Bereich.
Der Geltungsbereich des Plangebietes ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:
Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des BauGB über das Inkrafttreten der vorstehend näher bezeichneten Satzung ist im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 22 vom 29.11.2024 erfolgt.
Auf die Veröffentlichung weise ich hin.
Uplengen, den 09.12.2024
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht