Hinweisbekanntmachung
61. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Bebauungsplan Nr. 12.2 "Östlich der Schulstraße" in der Ortschaft Bühren
Hinweisbekanntmachung der Gemeinde Uplengen
a) 61. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Bebauungsplan Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
Zu a)
Der Landkreis Leer hat die vom Rat der Gemeinde Uplengen am 24.10.2024 beschlossene 61. Änderung des Flächennutzungsplans unter dem Aktenzeichen -III/61.11-1557/23 arg- am 25.11.2024 genehmigt.
Zu b)
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat am 24.10.2024 den Bebauungsplans Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 61. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 12.2 „Östlich der Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO umfasst die Flurstücke 6/1 sowie eine Teilfläche aus dem Flurstück 6/2 Flur 13, Gemarkung Bühren, und liegt östlich der „Schulstraße“ in der Ortschaft Bühren.
Der räumliche Geltungsbereich zu a) und b) ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Bekanntmachungen zu a) und b) sind im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 22 vom 29.11.2024 erfolgt. Auf die Veröffentlichungen weise ich hin.
Uplengen, den 05.12.2024
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht