Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Umbau und die Signalisierung des Knotenpunktes Ostertorstraße (L24) / Schützenstraße (K10)
Planfeststellungsverfahren nach § 38 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) für den Umbau und die Signalisierung des Knotenpunktes Landesstraße 24 (Ostertorstraße)/ Kreisstraße 10 (Schützenstraße) in der Gemeinde Uplengen, Remels - von Bau-Km 1+000 bis Bau-Km 1+107 -
Der Planfeststellungsbeschluss des Landkreises Leer als zuständiger Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde vom 04.09.2024 - Aktenzeichen: III/61.5 – We. -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, ist mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit
vom 16.09.2024 bis einschließlich 30.09.2024
auf der Internetseite der Gemeinde Uplengen unter www.uplengen.de/Bürger-Gemeinde/Aktuelles/ öffentlich einsehbar und liegt darüber hinaus während des o. g. Zeitraumes zu den Dienstzeiten auch im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 zur allgemeinen Einsicht aus.
Die Dienstzeiten sind:
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
und außerdem
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und
Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 0 49 56/ 91 17- 20 oder - 28.
Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei dem Landkreis Leer (Planfeststellungsbehörde), Bergmannstraße 37, 26789 Leer eingesehen werden.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Veröffentlichungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 S. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG).
Uplengen, 07.09.2024
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Trauernicht
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