Inhalt

66. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 "An der Bührener Straße" in der Ortschaft Stapel mit örtlichen Bauvorschriften
-Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bis zum 23. August 2024

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) 66. Änderung des Flächennutzungsplans für eine Teilfläche in der Ortschaft Stapel

b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO   

hier:
- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ in der Ortschaft Stapel und mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung durchzuführen. Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die räumlichen Geltungsbereiche sind in den nachstehenden Kartenausschnitten dargestellt:

Geltungsbereich 66. Änderung Flächennutzungsplan



Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“



Die 66. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 43/17 und 43/13, Flur 1 der Gemarkung Stapel. Ziel der Planung ist die Schaffung von weiteren Baumöglichkeiten.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.9.12 „An der Bührener Straße“ umfasst die Flurstücke 46/1, 45/2, 43/17 und 43/13, Flur 1, Gemarkung Stapel.  Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbebauung zu schaffen.  Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Das Plangebiet befindet sich östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“  (K 46) in der Ortschaft Stapel.

Die Flurstücke 43/17 und 43/13 liegen in dem Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“. Dieser Bereich ist derzeit als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Daher ist für diesen Bereich die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 erforderlich.

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 den Vorentwürfen und der frühzeitigen Beteiligung zugestimmt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

12. August 2024 bis 23. August 2024 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB         

https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist  schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 08. August 2024

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
In Vertretung

Malte van Mark



08.08.2024