Inhalt

Bekanntmachung
a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf
b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf
Beteiligung der Öffentlichkeit vom 10. Mai bis 26. Mai 2023

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ortschaft Großoldendorf

hier:  Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Großoldendorf durchzuführen. Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 13.07.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1.8 „Feuerwehrstandort Uplengen West“ in der Ort­schaft Großoldendorf gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet der vorgenannten Bauleitplanung zu a) und b) umfasst das Flurstück 9/1 der Flur 4 Gemarkung Großoldendorf und befindet sich südlich des „Sandweges“ und nördlich des „OKM-Heimes“ an der „Osterhornstraße“.

Beabsichtigt ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“. Der Geltungsbereich der vorgenannten Bauleitplanung ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

                                             10. Mai 2023 bis 26. Mai 2023 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB

https://uvp.niedersachsen.de  eingesehen werden.

Uplengen, den 26.04.2023

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht