Hinweisbekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 8.58 "Erweiterung Baugebiet südlich der Schleusenstraße" in der Ortschaft Remels
Hinweisbekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Bebauungsplan Nr. 8.58 „Erweiterung Baugebiet südlich der Schleusenstraße“ in der Ortschaft Remels
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 den Bebauungsplan Nr. 8.58 „Erweiterung Baugebiet südlich der Schleusenstraße“ in der Ortschaft Remels gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 55/5 (vorher Flurstücke 55/2 und 59/7) der Flur 9 Gemarkung Remels und befindet sich westlich der „Friesenstraße“ (L 18). Es grenzt an das Bebauungsplangebiet Nr. 8.53 „Südlich der Schleusenstraße“. Inhalt der Planung ist die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ sowie die Ausweisung einer Straßenverkehrsfläche. Es werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Uplengen-Mitte und dessen Zufahrt mit Anbindung an das vorhandene Wohngebiet geschaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Lage der Kompensationsfläche ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Flurstück 5/19, Flur 3, Gemarkung Neudorf
Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches über das Inkrafttreten der vorstehend näher bezeichneten Satzung ist im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 17 vom 15.09.2022 erfolgt. Auf die Veröffentlichung weise ich hin.
Uplengen, den 19.09.2022
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht