Hinweisbekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 3.13 "Südgeorgsfehner Straße/Düsterweg" in der Ortschaft Hollen mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3.3 "An der Molkerei"
Hinweisbekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Bebauungsplan Nr. 3.13 „Südgeorgsfehner Straße/Düsterweg“ in der Ortschaft Hollen mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3.3 „An der Molkerei“
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 07.07.2022 den Bebauungsplan Nr. 3.13 „Südgeorgsfehner Straße/Düsterweg“ in der Ortschaft Hollen mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3.3 „An der Molkerei“ gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 3.13 „Südgeorgsfehner Straße/Düsterweg“ in der Ortschaft Hollen mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3.13 „An der Molkerei“ wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt . Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3.13 „Südgeorgsfehner Straße/Düsterweg“ umfasst die Flurstücke 80/1, 80/2, 83 teilweise, 28 teilweise und 41, Flur 16 und 17 der Gemarkung Hollen. Das Plangebiet befindet sich südlich der „Südgeorgsfehner Straße“ am „Düsterweg“.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches über das Inkrafttreten der vorstehend näher bezeichneten Satzung ist im elektronischen Amtsblatt (www.landkreis-leer.de/amtsblatt) des Landkreises Leer Nr. 16 vom 31.08.2022 erfolgt. Auf die Veröffentlichung weise ich hin.
Uplengen, den 08.09.2022
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht