Informationen zum Soccer-Court in Hollen
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und der zahlreichen Diskussionen in den sozialen Medien gibt die Gemeinde Uplengen folgenden Faktencheck ab und bittet um Berücksichtigung.
Was wurde errichtet?
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder des Landes Niedersachsen wurde im November 2021 u. a. der Soccer-Court in einer Größe von 20 x 13 Metern erbaut. Das Land Niedersachsen hat diesen mit 45.000,00 € gefördert.
Wo wurde der Soccer-Court errichtet?
Der Soccer-Court wurde auf dem vorherigen Schotterplatz an der Einfahrt zur Ganztagsgrundschule Hollen erbaut. Die Errichtung musste zum Erhalt der Fördergelder zwingend im Bereich des Schulensembles erfolgen. Der Schotterplatz ist seit Jahrzehnten Teil des Schulareals und dient als perspektivische Erweiterungsfläche (für Klassenräume, Spielplätze etc.)
Wer kann den Soccer-Court nutzen?
Hauptsächlich ist eine Nutzung durch Kinder vorgesehen, die das Ganztagsschulangebot wahrnehmen. Dieses erstreckt sich von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15.15 Uhr und am Freitag von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Darüber hinaus soll der Soccer-Court von Kindern und Jugendlichen zu vorgegebenen Zeiten genutzt werden.
Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Soccer-Court errichtet?
Für den Soccer-Court liegt eine Baugenehmigung des Landkreises Leer vor. Für diese wurde eine schalltechnische Stellungnahme eines Planungsbüros erstellt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde eine Einwilligungserklärung der unmittelbar betroffenen und vom Landkreis Leer festgelegten Anwohnerinnen und Anwohner eingeholt. Die in der Baugenehmigung festgelegten Nutzungszeiten liegen von Montag-Samstag bei 8.00 Uhr – 20.00 Uhr und sonn- und feiertags 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Um den Wünschen der Anwohnerinnen und Anwohner entgegenzukommen wurden die Nutzungszeiten grundsätzlich begrenzt und liegen im Sommer von Montag-Freitag bei 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags bei 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. In den Wintermonaten liegt die Schließzeit bei 16.00 Uhr. Die gültige Nutzungsordnung finden Sie hier.
Was ist noch wichtig?
Der Gemeinde Uplengen ist bewusst, dass mit der Errichtung des Soccer-Courts in Hollen eine Spiel- und Bewegungsstätte für Kinder und Jugendliche geschaffen wurde und dass mit dieser Geräuschemissionen verbunden sind. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der Soccer-Court auf einem Grundstück errichtet wurde, welches Teil des Schul- und Kindergartenbereichs ist. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern bewusst. Ziel der Gemeinde Uplengen ist neben den grundsätzlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge eine Integration der Kinder und Jugendlichen in die örtlichen Strukturen. Durch die Schaffung von entsprechenden Angeboten werden Räume zur sportlichen Betätigung und sozialen Interaktion geschaffen. Darüber hinaus ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass sich die Nutzung und die Ansprüche an eine zeit- und kindgerechte Gestaltung des Schulgeländes verändert. Der erhobene Vorwurf, die Gemeinde Uplengen hätte sich unter „Vorspiegelung falscher Tatsachen“ die Einwilligungserklärung der Anwohnerinnen und Anwohner eingeholt, ist nicht korrekt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Baugenehmigung auch ohne die Zustimmung der direkten Anwohnerinnen und Anwohner erteilt worden wäre.
Zusammenfassung
- Die Errichtung des Soccer-Courts wurde vom Land Niedersachsen mit 45.000,00 € gefördert. Ohne diese Förderung hätte dieses Bauvorhaben nicht umgesetzt werden können.
- Eine Errichtung musste aufgrund der Förderbedingungen zwingend auf dem Ensemble der Ganztagsgrundschule Hollen erfolgen. Ein anderer Standort (am Dorfteich etc.) wäre nicht möglich gewesen.
- Der gewählte Standort ist seit Jahrzehnten Teil des Schul- und Kindergartenbereichs.
- Die Nutzungszeiten wurden im Rahmen einer Kompromisslösung (wie o. a.) entgegen der Vorgaben in der Baugenehmigung bereits deutlich eingeschränkt.