Hinweisbekanntmachung
a) Bebauungsplan Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Südgeorgsfehn
b) Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
c) Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“
Hinweisbekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
a) Bebauungsplan Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Südgeorgsfehn
b) Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
c) ) Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 12.10.2021
a) den Bebauungsplan Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Südgeorgsfehn nebst Begründung
b) die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 Abs. 3 NBauO für das Gebiet des unter a) angegebenen Bebauungsplans
jeweils als Satzung sowie die unter c) genannte Berichtigung des wirksamen Flächennutzungsplans beschlossen.
Der Bebauungsplan Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“ in der Ortschaft Südgeorgsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m.
§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“ umfasst Teilflächen der Flurstücke 33/6, 33/5 und 108/12 sowie das Flurstück 203/33 der Flur 3 Gemarkung Südgeorgsfehn. Das Plangebiet befindet sich westlich der „Südgeorgsfehner Straße“ und nördlich des Südgeorgsfehnkanals.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Mit der oben genannten Bauleitplanung werden Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung von Wohngebäuden zu schaffen.
Die Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches über das Inkrafttreten der vorstehend näher bezeichneten Satzungen ist im Amtsblatt des Landkreises Leer Nr. 23 vom 15.12.2021 erfolgt.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 14.4 „Südgeorgsfehner Straße“ wurde am 15.12.2021 im Amtsblatt Nr. 23 des Landkreises Leer veröffentlicht.
Auf die Veröffentlichung weise ich hin.
Uplengen, den 12.01.2022
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht