Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
In der Gemeinde Uplengen gibt es keine Brenntage mehr.
Seit April 2014 ist es den Gemeinden in Niedersachsen nicht mehr möglich, Brenntage festzusetzen. Jegliches privates Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist damit auch in Uplengen nicht mehr erlaubt.
Brauchtumsfeuer, wie die langjährigen traditionellen Osterfeuer, sind hiervon nicht betroffen. Das Osterfeuer ist kein Ersatz für Brenntage.
Wer ein Osterfeuer durchführen möchte, muss sich an Regeln halten: Regelungen Osterfeuer
Ein geplantes Osterfeuer sollte zwei Wochen vorher bei der Gemeinde Uplengen angemeldet werden.