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Dienstanweisung über die Erhebung der Benutzungsgebühren für die Reisemobilplätze in der Gemeinde Uplengen


§ 1

Die Gebühr für die Benutzung der Stellplätze Schützenplatz (Schützenstraße) und Paddel und Pedalstation (Uferstraße) von 7,-- € pro angefangenen Tag und Fahrzeug wird vor Ort erhoben.


§ 2

Die Nutzung von Strom auf dem Stellplatz „Schützenstraße“ erfolgt mit Hilfe des aufgestellten Münzautomaten. Die Leerung wird von den Bediensteten der Gemeindekasse in der Hauptsaison wöchentlich vorgenommen. In der übrigen Zeit erfolgt die Entleerung nach Bedarf.


§ 3

Die Nutzung von Strom auf dem Stellplatz „Paddel und Pedal“ beträgt 2,-- € pro angefangenen Tag und wird zusammen mit der Benutzungsgebühr kassiert.


§ 4

Es wird eine Quittung ausgehändigt, die den Tag der Ausstellung, Fahrzeugkennzeichen, Betrag und eine Unterschrift des Geldempfängers enthält. Sie ist im Fahrzeug an der Frontscheibe für die Dauer des Aufenthaltes zu hinterlegen. Die Quittungsblöcke sind durchnummeriert und werden von der Gemeindekasse an die Kontrolleure ausgegeben.


§ 5

Die Kontrolle der Wohnmobile hat nach Bedarf, in der Hauptsaison täglich, zu erfolgen.


§ 6

Bei einem Kassenbestand von mehr als 500,-- € sind die Gebühren bei der Gemeindekasse Uplengen unter Vorlage der Quittungsdurchschriften einzuzahlen.

§ 7

Differenzen in dem Kassenbestand sind dem Kassenaufsichtsbeamten unverzüglich anzuzeigen.


§ 8

Der Bürgermeister bestimmt schriftlich die Kontrolleure. Die Vertretung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bürgermeister.


§ 9

Diese Dienstanweisung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.


Uplengen, den 15.Januar 2021

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister