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Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugstellplätze

Satzung der Gemeinde Uplengen über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugstellplätze (Ablösungssatzung)

Aufgrund der §§ 10 und 58 der Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung zur Änderung der Ablösungssatzung beschlossen:

§ 1 Gegenstand

Der Geldbetrag, den der Bauherr oder ein nach § 61 NBauO Verantwortlicher an die Gemeinde zu zahlen hat, dass er notwendige Einstellplätze ausnahmsweise (§ 47 Abs. 5 NBauO) nicht herzustellen braucht, wird auf 2.200,-- € je Einstellplatz festgesetzt.

§ 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Uplengen, den 13.12.2012
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister