Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugstellplätze
Satzung der Gemeinde Uplengen über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugstellplätze (Ablösungssatzung)
Aufgrund der §§ 10 und 58 der Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und des § 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in den jeweils zur Zeit gültigen Fassungen hat der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 13.12.2012 folgende Satzung zur Änderung der Ablösungssatzung beschlossen:
§ 1 Gegenstand
Der Geldbetrag, den der Bauherr oder ein nach § 61 NBauO Verantwortlicher an die Gemeinde zu zahlen hat, dass er notwendige Einstellplätze ausnahmsweise (§ 47 Abs. 5 NBauO) nicht herzustellen braucht, wird auf 2.200,-- € je Einstellplatz festgesetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Uplengen, den 13.12.2012
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister