Richtlinien für Sportlerehrungen
Der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 folgende Richtlinien erlassen:
Richtlinien für die Ehrung verdienter Sportlerinnen und Sportler der Gemeinde Uplengen und Vereinsjubiläen
I
Über den für die Ehrung in Frage kommenden Personenkreis entscheidet der Ausschuss für Jugend, Senioren, Soziales und Sport bzw. der Verwaltungsausschuss am Anfang eines jeden Jahres aufgrund der vorliegenden Meldungen für den Zeitraum des vergangenen Jahres nach den Bestimmungen dieser Richtlinien. Die Bürger der Gemeinde Uplengen werden über die Presse gebeten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
II
Geehrt werden können Einzelsportler und Mannschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Einzelsportler
1. Kreismeisterschaften (Landkreisebene) | (1. Platz) - außer Boßeln (sh. Ziff. 4) |
2. Kreismeisterschaften Boßeln (Jugend A, B, C, D) | (1. Platz) |
3. Bezirksmeisterschaften Weser-Ems | (1. - 3. Platz) - außer Boßeln u. Leichtathletik (s. Ziff. 4 + 5) |
4. Landes-/Verbandsmeisterschaft Boßeln | (1. - 3. Platz) |
5. Meisterschaft Leichtathletik Bezirk/Unterbezirk Ostfriesland | (1. - 3. Platz) |
6. Landesmeisterschaft Niedersachsen | (1. - 10. Platz) – außer Boßeln (sh. Ziff. 4) |
7. Teilnahme an einer Deutschen Meisterschaft | |
8. Jahresbestenliste Bezirk/Unterbezirk | (1. Platz) |
9. Jahresbestenliste Land | (1. - 10. Platz) |
10. Jahresbestenliste Bund | (1. - 20. Platz) |
11. Sportler nach 15maliger Verleihung des Deutschen Sportabzeichens u. danach nach jeder 5. Wiederholung | |
12. Personen, die außergewöhnliche sportliche Leistungen erbringen, auch wenn sie nicht Mitglied in einem Sportverein sind |
b) Mannschaftsleistungen
- Meister im Fußball, Handball, Volleyball, Tischtennis und Tennis
- Pokalsieger im Jugendbereich
- Staffel- und Mannschaftsmeister in der Leichtathletik ab Unterbezirksebene Ostfriesland
- Staffelmeister im Boßeln (ab Kreisliga)
- Staffelmeister Sportschießen/Schützenverein (ab Kreisliga)
Je Verein und Sparte kann jeweils nur 1 Mannschaft vorgeschlagen werden. Dies gilt nicht für den Jugendbereich. Sofern unter Ziffer 1 pro Sparte mehrere Mannschaften gemeldet werden, entscheidet der Fachausschuss.
Zur Ehrung eingeladen wird bei Mannschaften bis 10 Mitgliedern der/die Mannschaftsführer/in. Bei Mannschaften mit mehr Mitgliedern wird zusätzlich der/die Betreuer/in eingeladen. Bei den Jugendmannschaften werden alle Mitglieder eingeladen.
c) Verdienste um den Sport
Es werden Personen geehrt, die langjährig (mindestens 10 Jahre) in einem Sportverein ehrenamtlich verantwortlich tätig gewesen sind oder sich besondere Verdienste um den Sport erworben haben. Für die Ehrung sind strenge Maßstäbe anzulegen, um den Wert der Auszeichnung zu wahren.
d) Unabhängig von der vorgenannten Ehrung spricht die Gemeinde Uplengen für hervorragende sportliche Leistungen besondere Glückwünsche aus und überreicht Ehren-/Sachpreise oder drückt die Anerkennung in sonstiger Weise aus.
Hervorragende Leistungen sind insbesondere:
1) Teilnahme bei einer Deutschen Meisterschaft
2) die Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen
3) die Aufstellung eines deutschen Rekordes, Europa-, Weltrekordes
4) eine Berufung in die Nationalmannschaft
e)
Voraussetzung für eine Ehrung ist grundsätzlich die Tatsache, dass der zu Ehrende für einen Verein unserer Gemeinde startet.
a) Sportler, die ihren Wohnsitz in anderen Gemeinden haben, werden nur dann geehrt, wenn sie in ihrer Heimatgemeinde
nicht geehrt werden
b) Uplengener Sportler, die für auswärtige Vereine starten, können nur dann geehrt werden, wenn sie
1. in der anderen Gemeinde nicht geehrt werden
2. unsere Bedingungen für eine Ehrung erfüllen.
III
Die Ehrung der Kinder und Jugendlichen findet im Rahmen des Familiensportpicknicks statt. Die Verleihung der Ehrenpreise erfolgt durch den Bürgermeister. An der Feierstunde nimmt auch die/der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Senioren, Soziales und Sport teil; die übrigen Mitglieder können teilnehmen. Ebenfalls soll die Presse eingeladen werden.
IV
Sportvereine werden aus Anlass ihres 25-, 50-, 75- und 100jährigen (usw., alle 25 Jahre) Bestehens durch Überreichung einer Ehrengabe bedacht, sofern zum Jubiläum eingeladen wird. Über die Art der Ehrengabe wird im Einzelfall entschieden.
V
Diese Richtlinien gelten erstmals für den Zeitraum des Kalenderjahres 2018. Ein Anspruch auf Ehrung nach diesen Richtlinien besteht nicht. In besonders gelagerten Fällen sind Ausnahmen möglich.
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister