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Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Uplengen hat am 25.10.2018 den Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen. 
Dieser kann hier eingesehen werden.

Auf Grundlage des Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet. Dieser Entwurf ist hier einsehbar. Hier finden Sie die Darstellung der A28.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem vorgenannten Planentwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.


Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziele und Aufgaben des Aktionsplanes sind, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung hochbelasteter Bereiche zu entwickeln sowie bisher ruhige Gebiete vor Lärmzunahmen zu schützen. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die "Umgebungslärmrichtlinie". Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Diese Planung soll alle 5 Jahre überarbeitet werden.