Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 "An der Bührener Straße" in der Ortschaft Stapel
mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegung vom 30. Januar bis 03. März 2023
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a und § 13 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 29.10.2020 und 05.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO gefasst. Der Beschluss wurde am 24.08.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss am 13.12.2022 dem Satzungsentwurf zur Aufstellung des Bauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO einschließlich der Entwurfsbegründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9.12 umfasst die Flurstücke 46/1, 45/2, 43/3 teilweise und 43/13 der Flur 1, Gemarkung Stapel, und liegt östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“ (K 46) in der Ortschaft Stapel.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Im Plangebiet ist ein Baugebiet mit ca. 25 Wohnbaugrundstücken vorgesehen. Diese Flächen werden als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Die Teilfläche aus dem Flurstück 43/3 und das Flurstück 43/13 liegen im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“. Daher ist hier eine Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ erforderlich.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Bebauungsplan eine städtebaulich notwendige und sinnvolle Siedlungsentwicklung in einem unmittelbar an den beplanten und bebauten Innenbereich angrenzenden Außenbereichsareal initiiert, und die einbezogenen Außenbereichsflächen die Zulässigkeit von Wohnnutzungen mit einer Grundfläche von weniger als 10.000 m² begründet, erfolgt das Aufstellungsverfahren nach § 13b BauGB.
Auf die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, auf die Angabe der vorliegenden umweltbezogenen Informationen sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 wird gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a und § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84(3) NBauO mit der Entwurfsbegründung in der Zeit vom
30. Januar 2023 bis 03. März 2023 (einschließlich)
öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10, während der Dienststunden aus.
Außerdem können die vorgenannten Unterlagen während dieser Zeit im Internet unter
https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/
und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB
https://uvp.niedersachsen.de
eingesehen werden.
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei Bedarf ebenfalls während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10, eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen- Remels, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs.3 NBauO in der Ortschaft Stapel unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB), sofern die Gemeinde Uplengen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Mit Verweis auf das Datenschutzgesetz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Bauleitplanverfahren öffentliche Verfahren sind und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Uplengen, den 17.01.2023
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
- PDF-Datei: 8.9 MB
- PDF-Datei: 7.4 MB