Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde
Öffentlichkeitsbeteiligung vom 30. Januar bis 17. Februar 2023
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
der Rat der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 11.09.2012 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.8 „Industrie- und Gewerbegebiet in der Ortschaft Jübberde, Hollener Straße“ und 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde durchzuführen.
Ein gemeinsames Verfahren ist damals jedoch nicht durchgeführt worden; das Bebauungsplanverfahren Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ soll jetzt fortgeführt werden.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat am 13.12.2022 dem Satzungsentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 11.9 „Industrie- und Gewerbegebiet südlich des Kürvenweges“ in der Ortschaft Jübberde einschließlich der Entwurfsbegründung zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt an der „Rudolf-Diesel-Straße“ und grenzt an seiner westlichen Seite an das Bebauungsplangebiet Nr. 11.3 „Industrie- und Gewerbegebiet Kürvenweg“, nördlich wird es vom „Kürvenweg“ begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 7,03 ha und umfasst die Flurstücke 17/1, 18, 19/1 und 19/2 der Flur 15 Gemarkung Jübberde. Es ist eine Ausweisung von Gewerbegebieten und eingeschränkten Industriegebieten vorgesehen.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom
30. Januar 2023 bis 17. Februar 2023 (einschließlich)
öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.
Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter
https://uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/
und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB
https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden.
Uplengen, den 17.01.2023
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht
- PDF-Datei: 1.5 MB
- PDF-Datei: 247 kB
- PDF-Datei: 998 kB
- PDF-Datei: 660 kB
- PDF-Datei: 5.8 MB