Amtliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
Amtliche Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seinen Sitzungen am 29.10.2020 und 05.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9.12 „An der Bührener Straße“ in der Ortschaft Stapel mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.6 „Gewerbegebiet Stapel“ und mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 (3) NBauO gefasst.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 46/1, 45/2, 43/3 teilweise, 43/13 und 60/5 teilweise der Flur 1, Gemarkung Stapel, und liegt östlich der „Sperberstraße“ sowie nördlich der „Bührener Straße“ (K 46) in der Ortschaft Stapel.
Der Geltungsbereich ist im untenstehenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekanntgemacht.
Uplengen, den 22.08.2022
Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht