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Bauleitpläne im Verfahren

In der Gemeinde Uplengen befinden sich zur Zeit folgende Bauleitplanungen im Verfahren:

64. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.6 "Am Voßbargweg" in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften
- Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bis zum 31. Mai 2024

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) 64. Änderung des Flächennutzungsplanes

b) Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO   

hier:
- Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ in der Ortschaft Großsander mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung durchzuführen. Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet liegt am „Voßbargweg“ südöstlich des Badesees gelegen.  Die Geltungsbereiche der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ sind identisch und aus dem untenstehenden Kartenauszug ersichtlich:


Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück 19/1, Flur 15 der Gemarkung Großsander. Geplant ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W).

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2.6 „Am Voßbargweg“ ist identisch mit der Abgrenzung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom

13. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 (einschließlich)

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter

https://www.uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB        

           https://uvp.niedersachsen.de

eingesehen werden.

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 08.05.2024

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht

62. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8.59 "Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße" in der Ortschaft Remels mit örtlichen Bauvorschriften
- Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung bis zum 31. Mai 2024

Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Uplengen

a) 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Remels

b) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ortschaft Remels

hier:  Bekanntmachung der Beschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Uplengen hat in seiner Sitzung am 06.03.2024 beschlossen, die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Teilfläche in der Ortschaft Remels durchzuführen. Außerdem hat der Verwaltungsausschuss in seinen Sitzungen am 07.10.2021 und 05.07.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ in der Ort­schaft Remels gefasst. Die Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Des Weiteren hat der Verwaltungsausschuss am 06.03.2024 den Satzungsentwürfen zur 62. Änderung des Flächennut­zungsplanes in der Ortschaft Remels und zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO einschließ­lich der jeweiligen Entwurfsbegründungen zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet der vorgenannten Bauleitplanung zu a) und b) umfasst das Flurstück 70/4 der Flur 9 und die Flurstücke 113/3, 114/4, 113/2, 116/3, 118/3 und 117/4 der Flur 15 Gemarkung Remels und hat eine Größe von 3,7707 ha. Es grenzt an das vorhandene Bebauungsplangebiet Nr. 8.53 „Südlich der Schleusenstraße“ an.
Für die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Wohnbauflächen (W) geplant.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8.59 „Verlängerung Ocko-tom-Broek-Straße“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) geplant. Für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes ist die Festsetzung von örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 (3) NBauO vorgesehen.

Der Geltungsbereich der vorgenann­ten Bauleitplanung ist aus dem nachstehenden Kartenausschnitt ersichtlich:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwick­lung eines Gebietes in Betracht kommen, und über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Vorentwürfe zur oben genannten Bauleitplanung liegen daher in der Zeit vom 

13. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 (einschließlich) 

öffentlich im Rathaus der Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen-Remels, Zimmer 10 während der Dienststunden zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung aus. Während dieser Zeit kann jeder, der von den Bauleitplanungen betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, diese mit einem sachverständigen Mitarbeiter durchsprechen.

Außerdem können die Vorentwurfsunterlagen während dieser Zeit im Internet unter 

https://uplengen.de/Wirtschaft-Bauen/Planung/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren/ 

und über das zentrale Internetportal des Landes Niedersachsen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB 
https://uvp.niedersachsen.de eingesehen werden. 

Stellungnahmen können gemäß BauGB während der Dauer der Veröffentlichungsfrist schriftlich möglichst in elektronischer Form an bauleitplanung@uplengen.de oder bei Bedarf postalisch an die Gemeinde Uplengen, Alter Postweg 113, 26670 Uplengen abgegeben oder im Fachbereich Bauen und Umwelt der Gemeinde Uplengen zur Niederschrift gebracht werden. 

Uplengen, den 08.05.2024

Gemeinde Uplengen
Der Bürgermeister
Heinz Trauernicht